Universität Wien

030143 KU Das neue Erwachsenenschutzrecht (2022W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Persönliche Teilnahme jedenfalls im ersten Termin (20.10.2022) für positiven Abschluss sehr wichtig!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 20.10. 10:00 - 13:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 03.11. 10:00 - 13:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 10.11. 10:00 - 13:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 01.12. 10:00 - 13:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 15.12. 10:00 - 13:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 12.01. 10:00 - 13:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 19.01. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden erarbeiten zu für die Praxis besonders relevanten Themenbereichen (zB Handlungsfähigkeit der vertretenen Person; Genehmigungsvorbehalt; gerichtliche Kontrolle; Einwilligung in eine medizinische Behandlung; rechtsberatende Berufe und ihre Mitwirkung bei der Errichtung der Vertretung …) Referate, über die sodann diskutiert wird. Grundlage für die Referate sind vor allem bereits vorliegende oberstgerichtliche Entscheidungen oder fachliterarische Beiträge in Zeitschriften oder Kommentaren. Die Lehrveranstaltung bereitet damit gezielt (aber auch umfassend) auf die praktische Anwendung des Gesetzes vor, soll Grundkenntnisse vertiefen helfen und richtet sich demnach auch an bereits aktiv Tätige.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch Bewertung der Referate (und der dazu erarbeiteten Handouts), der Mitarbeit in den Diskussionen und durch eine abschließende Klausur. Sie orientiert sich an einem Punktesystem, wobei Punkte sowohl durch das Referat, als auch durch engagierte Beteiligung an der Diskussion und schließlich durch die Klausur erworben werden können. Details werden anlässlich der Vorbesprechung bekanntgegeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Teilnahme an der Vorbesprechung (nur dort können Referate übernommen werden); persönliche Anwesenheit, nur ein Termin darf aus wichtigen Gründen versäumt werden; Kenntnisse aus dem bürgerlichen Recht erwünscht.

Prüfungsstoff

§§ 239 bis 276 ABGB samt den durch diese verwiesenen Bestimmungen (insbes §§ 233ff AußStrG); jedoch nur, soweit in den Referaten und Diskussionen erörtert.

Literatur

Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht, Manz, 2018
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht², LexisNexis, 2018
Barth/Ganner (Hrsg), Handbuch des Erwachsenenschutzrechts³, Linde, 2019
Weitere Literatur (und - soweit vorhanden – Judikatur wird bei Verteilung der Referate bekanntgegeben).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 11.10.2022 11:28