Universität Wien

030144 KU Betreibermodelle in der Bauwirtschaft (2024W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Durchgängige Anwesenheit an beiden Tagen erforderlich.

  • Freitag 17.01. 09:30 - 17:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den HörerInnen in der Vielfalt der Ausgestaltung von Betreibermodellen jene Grundstrukturen zu vermitteln, die allen Betreibermodellen gemeinsam sind. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in der Erörterung der Möglichkeiten und Grenzen, aus der Sicht der Vertragsgestaltung den wirtschaftlichen und fachtechnischen Anforderungen solcher Modelle gerecht zu werden. Trotz dieses vertragsrechtlichen Schwerpunkts wird das Phänomen der Betreibermodelle auch aus anderen Blickwinkeln, insbesondere unter den Gesichtspunkten des Vergaberechts und der für die Finanzierung wesentlichen Einordnung in den Staatshaushalt unter dem Aspekt des ESVG erörtert. Aktuelle Themen wie die Umsetzung des Green Deal, der Clean Vehicles Directive im Infrastrukturbereich etc ergänzen die klassischen Bereiche des Einsatzes von PPP. Während der Lehrveranstaltung erfolgt all dies in einer Mischung aus Vortrag und Diskussion, in der versucht wird, die vorgetragenen, abstrakten Grundsätze in der Praxis entnommenen Beispielen umzusetzen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Neben der Vermittlung von Wissen steht die Ausbildung des Verständnisses der mit Betreibermodellen verbundenen Umsetzungsprobleme und der Anforderungen an die Vertragsgestaltung im Vordergrund. Daher ist in erster Linie aktive Mitarbeit der HörerInnen gefordert. Die Lehrveranstaltung hat permanenten Prüfungscharakter. Als Hilfsmittel ist in erster Linie das ausgeteilte Skriptum, ergänzt durch die eigenen Mitschriften der HörerInnen heranzuziehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für einen positiven Abschluss sind eine positiv beurteilte mündliche Mitarbeit und die positive Ablegung einer Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung erforderlich. Den TeilnehmerInnen wird die lückenlose Anwesenheit dringend nahegelegt. Das sind nur zwei Tage, die aber vollständig für diese Lehrveranstaltung eingeplant werden müssen!

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff sind die vorgetragenen Inhalte sowie die ausgegebenen Unterlagen. Anders gesagt: Wer stets anwesend war und sich an der Diskussion beteiligt hat, kann in der Prüfung keine negative Überraschung erleben. Nur die Lektüre des ausgegebenen Skriptums genügt hingegen nicht.

Literatur

Allgemeine schuldrechtliche und vergaberechtliche Vorkenntnisse sind in Grundzügen notwendig. In der Lehrveranstaltung wird ein Skriptum ausgegeben, das die wesentlichen Inhalte abdeckt und durch eigene Mitschriften aus der Lehrveranstaltung ergänzt werden muss.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 04.07.2024 11:25