030147 SE Seminar aus Kriminologie und Strafrecht (2024W)
für Diplomand*innen und Dissertant*innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis Mo 30.09.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Vorbesprechung (Donnerstag 10.10.2024, 14:00 bis16:00) im Seminarraum des Instituts für Strafrecht und Kriminologie, Schenkenstraße 4, 2. Stock.
Termine im Jänner 2025 im SEM41 im Juridicum.
- Donnerstag 10.10. 14:00 - 16:00 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)
- N Mittwoch 08.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 15.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Seminar dient der Vertiefung kriminologischer und strafrechtlicher Fragestellungen. Zu diesem Zweck werden vorgegebene Einzelfragen aus diesem Bereich durch die Seminarteilnehmer mündlich und schriftlich ausgearbeitet. Die mündliche Präsentation soll eine Dauer von max 15 Minuten nicht überschreiten und durch Präsentationstechniken unterstützt werden. Ein Handout bzw eine Gliederung ist für die weiteren Seminarteilnehmer vorab zur Verfügung zu stellen. Die schriftliche Ausarbeitung hat den Anforderungen an Diplomarbeiten im Umfang (mindestens 50.000, maximal 55.000 Zeichen) ebenso wie im inhaltlichen Niveau und Aufbau (insbes. Gliederung der Arbeit, wissenschaftlicher Fußnotenapparat) zu entsprechen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Im Seminar ist die Ausarbeitung des jeweiligen Bearbeitungsthemas in mündlicher Form sowie die Teilnahme an der Diskussion nach jeder Präsentation vorgesehen. Die Endnote der Lehrveranstaltung setzt sich zu 75% aus der Beurteilung der mündlichen Präsentation und zu 25% aus der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen. Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.
Sofern eine schriftliche Seminararbeit abgegeben wird, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, wird diese - wenn gewünscht nach einer freiwilligen Feedbackschleife - gesondert beurteilt. Wer ein solches Feedback in Anspruch nehmen möchte, möge den Entwurf seiner Seminararbeit bis zum 31. Jänner 2025 per Mail an Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) übermitteln. Feedback erfolgt im Februar 2025. Die endgültigen Schriftfassungen reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Approbationsbogen und der Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 14. März 2025, 24.00 Uhr per Mail bei Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) ein.
Unerlaubte Hilfsmittel: Vorausgesetzt wird für eine positive Beurteilung eine eigenständige Leistung der TeilnehmerInnen. Werden beim Erstellen der (mündlichen und/oder schriftlichen) Arbeit Hilfsmittel wie etwa ChatGPT udgl verwendet, so ist dies nicht verboten, aber offenzulegen. Die Durchdringung des Themas wird in solchen Fällen in der Diskussion zum Referat bzw. gegebenenfalls durch ein zusätzliches mündliches Gespräch zur Schriftfassung der Arbeit sichergestellt. Die Verwendung solcher Hilfsmittel ohne Offenlegung wird als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gewertet.
Sofern eine schriftliche Seminararbeit abgegeben wird, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, wird diese - wenn gewünscht nach einer freiwilligen Feedbackschleife - gesondert beurteilt. Wer ein solches Feedback in Anspruch nehmen möchte, möge den Entwurf seiner Seminararbeit bis zum 31. Jänner 2025 per Mail an Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) übermitteln. Feedback erfolgt im Februar 2025. Die endgültigen Schriftfassungen reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Approbationsbogen und der Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 14. März 2025, 24.00 Uhr per Mail bei Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) ein.
Unerlaubte Hilfsmittel: Vorausgesetzt wird für eine positive Beurteilung eine eigenständige Leistung der TeilnehmerInnen. Werden beim Erstellen der (mündlichen und/oder schriftlichen) Arbeit Hilfsmittel wie etwa ChatGPT udgl verwendet, so ist dies nicht verboten, aber offenzulegen. Die Durchdringung des Themas wird in solchen Fällen in der Diskussion zum Referat bzw. gegebenenfalls durch ein zusätzliches mündliches Gespräch zur Schriftfassung der Arbeit sichergestellt. Die Verwendung solcher Hilfsmittel ohne Offenlegung wird als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.
Prüfungsstoff
THEMENLISTE FÜR DAS SEMINAR „EXTREMISMUS“1) Extremismus, Terrorismus, Radikalismus – Phänomene und Abgrenzungen
2) Extremismusdelikte im österreichischen Strafrecht
3) Verdeckte Ermittlung im Bereich extremistischer Straftaten
4) Diversion als geeignete Reaktion auf extremistische Straftaten Jugendlicher?
5) Der Beitrag der Forensischen Linguistik und Schriftvergleichung zur Aufklärung extremistischer Straftaten
6) Strategien zur Prävention von Terrorismus
7) Aufgaben und Möglichkeiten des Staatsschutzes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten
8) Aufgaben und Möglichkeiten des Nachrichtendienstes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten und die Kooperation mit dem Staatsschutz
9) Wirksame Terrorismusbekämpfung durch Europol und Interpol?
10) Lagebild Terrorismus in Österreich
11) Soziale Netzwerke und Radikalisierung
12) Notwendigkeit neuer polizeilicher und/oder strafprozessualer Ermittlungsmethoden?
13) Potentielle Terroristen und Präventivhaft?
14) Notwendigkeit eines „Feindstrafrechts“?
15) Die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten bei der Terrorismusbekämpfung
2) Extremismusdelikte im österreichischen Strafrecht
3) Verdeckte Ermittlung im Bereich extremistischer Straftaten
4) Diversion als geeignete Reaktion auf extremistische Straftaten Jugendlicher?
5) Der Beitrag der Forensischen Linguistik und Schriftvergleichung zur Aufklärung extremistischer Straftaten
6) Strategien zur Prävention von Terrorismus
7) Aufgaben und Möglichkeiten des Staatsschutzes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten
8) Aufgaben und Möglichkeiten des Nachrichtendienstes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten und die Kooperation mit dem Staatsschutz
9) Wirksame Terrorismusbekämpfung durch Europol und Interpol?
10) Lagebild Terrorismus in Österreich
11) Soziale Netzwerke und Radikalisierung
12) Notwendigkeit neuer polizeilicher und/oder strafprozessualer Ermittlungsmethoden?
13) Potentielle Terroristen und Präventivhaft?
14) Notwendigkeit eines „Feindstrafrechts“?
15) Die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten bei der Terrorismusbekämpfung
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 24.09.2024 09:05