Universität Wien

030150 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2023W)

zur Vorbereitung auf die FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin März 2024 (Block-LV im Februar 2024)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 14.02. 10:30 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 19.02. 10:30 - 13:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 21.02. 10:30 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 26.02. 10:30 - 13:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin MÄRZ 2024.

Block-LV im FEBRUAR 2024

Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes besteht und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Vorbereitung erforderlich ist.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind mittels Klausur, einer Hausarbeit sowie entsprechender Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.

Prüfungsstoff

Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.

Literatur

Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
- Berger, Einführung in ausgewählte Kapitel des Europarechts (2021)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 09.02.2024 15:45