030150 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2023W)
zur Vorbereitung auf die FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin März 2024 (Block-LV im Februar 2024)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 25.01.2024 00:01 bis Do 08.02.2024 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.02.2024 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 14.02. 10:30 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 19.02. 10:30 - 13:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.02. 10:30 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 26.02. 10:30 - 13:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin MÄRZ 2024.Block-LV im FEBRUAR 2024Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes besteht und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Vorbereitung erforderlich ist.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind mittels Klausur, einer Hausarbeit sowie entsprechender Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind mittels Klausur, einer Hausarbeit sowie entsprechender Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Prüfungsstoff
Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.
Literatur
Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
- Berger, Einführung in ausgewählte Kapitel des Europarechts (2021)
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
- Berger, Einführung in ausgewählte Kapitel des Europarechts (2021)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 09.02.2024 15:45