Universität Wien

030152 PF StEOP: Pflichtübung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte (2019S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 115 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

VORBESPRECHUNG: 14. März 2018 - verpflichtende Teilnahme (oder rechtzeitige Entschuldigung)

ABSENZ von der VORBESPRECHUNG:
Da die Teilnahme an der Vorbesprechung (VB) obligatorisch ist, erfolgt bei unentschuldigtem Fernbleiben von der VB die Abmeldung von der LV.
Die Entschuldigung ist grundsätzlich VOR der Vorbesprechung per Mail direkt an die LV-Leiterin ilse.reiter-zatloukal@univie.ac.at zu übermitteln.
Nachträgliche Entschuldigungen werden nur bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe und auch dann nur bis 17. März, 24.00., akzeptiert, danach erfolgt die Abmeldung und allfällig die Vergabe des LV-Platzes an Studierende, die noch einen StEOP-PÜ-Platz brauchen.

NACHTRÄGLICHE PÜ-AUFNAHME:
Die nachträgliche Aufnahme erfolgt zentral durch das Studienservicecenter (SSC), direkt an mich gerichtete Aufnahmewünsche werden jedenfalls von mir an das SSC weitergeleitet, damit Doppelbelegungen ausgeschlossen werden.

ABMELDUNGEN:
Abmeldungen von der PÜ durch Studierende per u:space ausschließlich bis zu dem von der Fakultät festgelegten Termin, 15. März 2018, 23.59 Uhr. Danach ist eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung durch Studierende grundsätzlich nicht mehr möglich

NOTENEINTRAG bei JÄNNER-ANTRITT: Ist die LV aufgrund der beiden Klausuren bereits positiv, also kein Mitschreiben der Ersatzklausur erforderlich, so wird die Note bereits vor der Ersatzklausur eingetragen, also rechtzeitig, dass ein allfälliges Antreten zum Jänner-Termin (RG-Modul- oder FÜM I-Prüfung) möglich ist.
Diejenigen, die zwecks Antritt zum Jänner-Termin die Ersatzklausur (21.6.) mitschreiben müssen, werden vorgereiht korrigiert, wenn Sie auf der Klausur den Jänner-Antritt vermerken, damit sich im Fall der positiven Absolvierung der Ersatzklausur alles zeitlich ausgeht ...

  • Donnerstag 14.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 21.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 28.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 04.04. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 11.04. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 02.05. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 09.05. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 16.05. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 23.05. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 06.06. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 13.06. 11:30 - 13:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

INHALT:
ausgewählte Abschnitte der Verfassungs- und in geringerem Maße der Privatrechtsgeschichte, siehe dazu die Arbeitsunterlage auf der Lernplattform

METHODE:
Anhand von (außerhalb der LV eigenständig) vorzubereitenden Quellenstellen werden in den einzelnen Übungseinheiten die jeweiligen Stoffgebiete erarbeitet; die Arbeitsunterlage wird auf der Lernplattform zur Verfügung gestellt
In schriftlichen Klausuren sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können wiedergeben

ZIEL:
Einblick in zentrale Themen der neuzeitlichen Privatrechts- und insbesondere Verfassungsgeschichte

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

schriftliche Leistungsfeststellungen (2 Klausuren und 1 Ersatzklausur) sowie Mitarbeit,
keine Hilfsmittel sind erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für eine positive Note ist neben der regelmäßigen Anwesenheit ein positiver Durchschnitt der beiden Klausuren (jeweils mit Teilstoff). Die Klausuren dauern jeweils 45 Minuten; eine nicht mitgeschriebene Klausur wird wie ein "nicht genügend" gewertet; zwischen zwei Noten entscheidet das Ausmaß der Mitarbeit, näheres siehe die Lernplattform.
Übungsteilnehmer/-innen, die zumindest an einer der beiden Klausur teilgenommen haben, deren Gesamtleistung in der PÜ aber nicht für einen positiven Abschluss ausreicht, haben das Recht, an einer Ersatzklausur (Gesamtstoff) teilzunehmen. Die Endnote ergibt sich dann aus dem Notenschnitt der bis dahin negativen Gesamtleistung und der Note der Ersatzklausur, wobei zwischen 4 und 5 zugunsten der Studierenden aufgerundet wird. Ansonsten wird Mitarbeit angemessen berücksichtigt.
Näheres siehe Moodle

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff für die Klausuren wird jeweils rechtzeitig vor den Klausuren (eine Woche zuvor) auf der Lernplattform bekanntgegeben, Quellenstellen für die Klausuren werden der einheitlichen Quellensammlung des Instituts entnommen
Der Prüfungsstoff für die Mitarbeit ergibt sich aus der der Lernplattform veröffentlichen Arbeitsgrundlage für die PÜ.
Näheres siehe siehe Lernplattform.

Literatur

Arbeitsgemeinschaft Österreichische Rechtsgeschichte (Hg.), Rechts- und Verfassungsgeschichte, jeweils aktuelle Auflage (5. Auf. 2018). Die Arbeitsunterlagen und Lösungsskizzen der schriftlichen Arbeiten richten sich stets nach der aktuellen Auflage.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15