030158 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2023S)
Schwerpunkt Vorbereitung für die mündliche Modulprüfung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
GEMISCHT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 17.04.2023 00:01 bis Fr 28.04.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 08.05.2023 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 08.05. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 15.05. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 22.05. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 05.06. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Mittwoch 07.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 12.06. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Mittwoch 14.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 19.06. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Mittwoch 21.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, wobei der Schwerpunkt auf der juristischen Argumentation liegt. Die Übung ist primär als Vorbereitung für die Modulprüfung aus Verfassungsrecht gedacht, vermittelt aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Inhalte, die für die Absolvierung der FÜM III wichtig sind.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der Kurs ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und zwei Tests
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.Montag 8.5. Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 15.5. 1. Test
Montag 22.5.
Montag 5.6.
Mittwoch 7.6.
Montag 12.6.
Mittwoch 14.6.
Montag 19.6.
Mittwoch 21.6. Test (Wiederholungsmöglichkeit)Für die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich.
Für mündliche Mitarbeit (genauere Information über die Form der mündlichen Mitarbeit erfolgt in der ersten Einheit) können in den Stunden vom 8.5. bis 19.6. bis zu zwei Punkte erreicht werden. Bei besonders herausregenden Leistungen werden Zusatzpunkte vergeben.Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gutÄnderung des Notenschlüssels auf Grund des Entfalls der Einheit am 5.6.:00 – 08 Nicht genügend
09 – 11 Genügend
12 – 14 Befriedigend
15 – 17 Gut
Ab 18 Sehr gut
Montag 15.5. 1. Test
Montag 22.5.
Montag 5.6.
Mittwoch 7.6.
Montag 12.6.
Mittwoch 14.6.
Montag 19.6.
Mittwoch 21.6. Test (Wiederholungsmöglichkeit)Für die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich.
Für mündliche Mitarbeit (genauere Information über die Form der mündlichen Mitarbeit erfolgt in der ersten Einheit) können in den Stunden vom 8.5. bis 19.6. bis zu zwei Punkte erreicht werden. Bei besonders herausregenden Leistungen werden Zusatzpunkte vergeben.Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gutÄnderung des Notenschlüssels auf Grund des Entfalls der Einheit am 5.6.:00 – 08 Nicht genügend
09 – 11 Genügend
12 – 14 Befriedigend
15 – 17 Gut
Ab 18 Sehr gut
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 06.06.2023 09:26