Universität Wien

030159 PUE Übung aus Zivilrecht (2024W)

einschließlich Internationalem Privatrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 10.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.10. 13:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 24.10. 13:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 14.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 21.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 28.11. 13:00 - 14:30 Digital
  • Freitag 29.11. 13:00 - 14:30 Digital
  • Donnerstag 12.12. 13:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 09.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 10.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 16.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Prüfung aus Bürgerlichem Recht (inkl IPR) anhand von Fällen.
Inhalte: Lösung von Fragestellungen aus den unterschiedlichen Bereichen des Bürgerlichen Rechts und des Internationalen Privatrechts an Hand von Fallstudien auf fortgeschrittenem Niveau.
Methode: Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Internationalen Privatrechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur. Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und Mitarbeit.
In der schriftlichen Klausur sollen die Studierenden das bereits erlernte Wissen überprüfen können.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Aufnahmekriterium: Absolvierung des 1. Studienabschnittes inkl. FÜM I.
Positive Beurteilung: Entweder zwei positive Klausuren oder eine positive Klausur und 3 Mal Mitarbeit.
HINWEIS: Sofern Sie eine Klausur nicht schreiben, wird dies rechnerisch als "nicht genügend" gewertet.
Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten (ausgenommen Klausurtermine). Zweimaliges Fehlen ist möglich, eine Entschuldigung ist nicht nötig. Ab dem dritten Fehlen wird die Übung negativ beurteilt.
HINWEIS: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden abgemeldet und die Plätze an anwesende Studierende auf der Warteliste vergeben.
HINWEIS: Wer nach Ende der Abmeldefrist angemeldet ist, wird benotet, selbst wenn keine Mitarbeit erfolgt oder keine Klausur mitgeschrieben wird.

Prüfungsstoff

Alle Teile des Bürgerlichen Rechts.

Literatur

Wird in der 1. Übungseinheit bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 28.11.2024 12:05