030160 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Es werden nur Personen aufgenommen, die die MP aus Rechtsgeschichte oder die FÜM I positiv absolviert haben. Eine nachträgliche Aufnahme von Studierenden in die PÜ findet nicht statt. Ein Tausch von Übungsplätzen mit Teilnehmerinnen anderer PÜ ist nicht möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.03. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.03. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.05. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.05. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.05. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 31.05. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.06. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.06. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.06. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren und mündliche Mitarbeit.Erlaubte Hilfsmittel: Unkommentierte Gesetzesausgabe aus Arbeits- und Sozialrecht in der jeweils aktuellen Auflage.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilungsmaßstab:
Zwei schriftliche Klausuren mit einem Notendurchschnitt von zumindest Genügend erforderlich. Sechs Mitarbeitsplus ersetzen eine (ggfls die schlechter benotete) Klausur. Eine einzige mitgeschriebene Klausur ohne Mitarbeit reicht für eine positive Beurteilung nicht aus, auch wenn diese mit Befriedigend beurteilt werden sollte. Steht man zwischen zwei Noten, ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend. Fehlen Sie bei einer Klausur, wird Ihre Klausur mit „Nicht Genügend“ beurteilt. Da drei Beurteilungsmöglichkeiten angeboten werden, gibt es keine Ersatzklausur.Mindestanforderungen (Anwesenheit):
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Pflichtübung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Zwei schriftliche Klausuren mit einem Notendurchschnitt von zumindest Genügend erforderlich. Sechs Mitarbeitsplus ersetzen eine (ggfls die schlechter benotete) Klausur. Eine einzige mitgeschriebene Klausur ohne Mitarbeit reicht für eine positive Beurteilung nicht aus, auch wenn diese mit Befriedigend beurteilt werden sollte. Steht man zwischen zwei Noten, ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend. Fehlen Sie bei einer Klausur, wird Ihre Klausur mit „Nicht Genügend“ beurteilt. Da drei Beurteilungsmöglichkeiten angeboten werden, gibt es keine Ersatzklausur.Mindestanforderungen (Anwesenheit):
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Pflichtübung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die in der PÜ angesprochenen Teilgebiete des Arbeits- und Sozialrechts.
Literatur
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (8. Auflage 2013).
Kietaibl/Windisch-Graetz, Arbeitsrecht I und II (9. Auflage 2015).
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen (7. Auflage 2013).
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht (10. Auflage 2014)
Unkommentierte Gesetzesausgabe aus Arbeits- und Sozialrecht in der jeweils aktuellen Auflage.
Kietaibl/Windisch-Graetz, Arbeitsrecht I und II (9. Auflage 2015).
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen (7. Auflage 2013).
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht (10. Auflage 2014)
Unkommentierte Gesetzesausgabe aus Arbeits- und Sozialrecht in der jeweils aktuellen Auflage.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Inhalte: Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des ArbeitsrechtsMethoden: Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion, tlw Wiederholung des Stoffes aus der VorlesungZiele: Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses; Fähigkeit, arbeits- und sozialrechtliche Probleme selbständig zu erkennen, analysieren und dogmatisch nachvollziehbar zu lösen