Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030163 SE Seminar aus öffentlichem Recht: Wahlrecht und Wahlgerichtsbarkeit (2024W)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 09.12. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 10.12. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar wird als Blocklehrveranstaltung im Dezember 2024 stattfinden. Das Ziel der LV besteht in einer Vermittlung der Grundlagen und der Vertiefung ausgewählter Themen aus den Bereichen des Wahlrechts und der Wahlgerichtsbarkeit. Im Seminar werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Referate gehalten, über die anschließend eine Diskussion stattfindet. In der Vorbesprechung wird eine Themenliste ausgeteilt. Die Referate basieren auf Seminararbeiten, die vorher abzugeben sind.
Themenliste:
1. Interpretation wahlrechtlicher Bestimmungen
2. Wahlrecht und Staatsbürgerschaft
3. Freies Wahlrecht
4. Aktives und passives Wahlrecht
5. Ausschluss vom Wahlrecht
6. Wahlrecht und (Zweit)wohnsitz
7. Wahlrecht der Unionsbürger
8. Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht
9. Wahlrechtliches Ermittlungsverfahren
10. Briefwahl
11. Digitales Wählen
12. Wahlrechtliches Homogenitätsprinzip
13. Typen von Wahlbehörden und deren Hierarchie
14. Wählerevidenzen und Wählerverzeichnisse
15. Berichtigungsverfahren
16. Unterstützungserklärungen
17. Parteiidentität und Parteibezeichnung im Wahlrecht
18. Überprüfung von Wahlvorschlägen
19. Wahlwerbung
20. Wahlen ohne Wahlvorschläge
21. Einflussnahme staatlicher Organe im Wahlrecht
22. Das Verhältnis des Wahlwerbers zur wahlwerbenden Gruppe
23. Die Wahl von Gemeindeorganen
24. Die Wahl des Bürgermeisters
25. Die Wahl des Bundespräsidenten
26. Umfang des Wahlverfahrens
27. Schutz des aktiven Wahlrechtes durch den VfGH
28. Schutz des passiven Wahlrechtes durch den VfGH
29. Wahlprüfung durch Verwaltungsgerichte (VwG, VwGH)
30. Rechtsfolgen von Wahlanfechtungen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für die Beurteilung sind das Referat, die Seminararbeit sowie die Diskussionsbeiträge zu anderen Referaten relevant.

Die Heranziehung von KI-Programmen ist verboten. Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verlangen die selbständige Bearbeitung des jeweiligen Themas.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Länge der Seminararbeit muss zumindest 20 Seiten (50.000 Zeichen) betragen. Die Vortragszeit soll etwa 15 Minuten betragen.

Prüfungsstoff

Thema des Seminars, insbesondere des eigenen Vortrags.

Literatur

Vor allem Kommentare und spezifische Werke (insb Monographien, Aufsätze) zu den einzelnen Themen; Lehrbücher.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 24.09.2024 10:45