030166 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
08.03.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
15.03.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
05.04.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
12.04.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
19.04.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
26.04.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
03.05.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
10.05.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
24.05.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
31.05.
16:00 - 17:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
07.06.
16:00 - 17:00
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag
16.06.
15:30 - 16:30
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
21.06.
16:00 - 17:00
Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I des Strafrechts (AT I) und den Besonderen Teil (BT), insbesondere den BT I. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Klausuren angeboten, wobei die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl zur Beurteilung herangezogen wird. Mit begleitender qualifizierter Mitarbeit können Sie bis zu 5 Punkte erwerben. Pro Übungseinheit kann max. ein Punkt durch Mitarbeit erworben werden.Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben (zB Kodex von Lexis Nexis oder Taschenausgabe von Manz) verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig.
Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen.
Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt Beurteilungsmaßstab. Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ohne Abmeldung führt ein weiteres unentschuldigtes Fehlen zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).Beurteilungsmaßstab: Insgesamt können 25 Punkte (20P Klausur, 5P Mitarbeit) erreicht werden. Das Limit für die positive Absolvierung beträgt 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen sowie den Abschnitt "Art der Leistungskontrolle".Beispiele:
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs, daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive Beurteilung
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs, daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive Beurteilung
Prüfungsstoff
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15