030166 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
NACHTRÄGLICHE AUFNAHME in die UE:
Die Studierenden auf einer allfälligen u:space-Warteliste rücken nach der 1. Einheit je nach frei gewordenen Kapazitäten nach. Wer keinen Wartelistenplatz hat, kann NICHT aufgenommen werden. Jedenfalls notwendig ist die Teilnahme an der 1. Einheit und eine kurze Mitteilung an den LV-Leiter, dass eine Aufnahme in die UE erwünscht ist.
2. Klausur: 16.1.2018 (einstündig)Besprechung der 1. Klausur: 9.1.2018 (einstündig)Erste Einheit: Nach Klärung der organisatorischen Details, wird gleich in der ersten Einheit mit dem Stoff begonnen. Die entsprechenden Materialen samt Literaturhinweisen finden Sie vorab auf Moodle. Bereiten Sie sich daher auch schon auf die erste Einheit vor!
- Dienstag 07.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.12. 15:00 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
INHALT: Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I (AT I) des Strafrechts (vor allem Grundlagen und Falllösungstechnik) und ausgewählte Delikte des Besonderen Teils (BT).ZIELE & METHODE: Die Anfänger-UE soll in die strafrechtliche Falllösung einführen und dient als Vorbereitung auf die UE. Grundlage einer jeden Falllösung ist das sinnerfassende Lesen von Sachverhalten und Tatbeständen (Deliktsaufbau). Als nächster Schritt erfolgt die Aneignung der theoretischen Grundlagen des AT I, welche von den Studierenden überwiegend im Selbststudium zu erlernen sind. Das selbständige Lösen von Fällen bzw. erarbeiten einer schriftlichen Falllösung ist der zentrale Punkt der Anfänger-UE. Dazu werden vorab Übungsfälle auf die Lernplattform Moodle gestellt, welche in der Anfänger-UE schritt für schritt durchbesprochen werden. Sie sind dabei zur Mitarbeit angehalten (Siehe auch Abschnitte "Art der Leistungskontrolle" sowie "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab"). Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen, diese beiden Bereiche aber nicht ersetzten. Bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor: Lernen Sie die theoretischen Grundlagen und wenden Sie diese dann auf die konkreten zur Verfügung gestellten Fälle an. Widerstehen Sie der Versuchung, Lösungen auswendig zu lernen. Das bringt Ihnen nichts, da sich jeder Fall, wenn auch nur in Nuancen, unterscheidet. Sie müssen den Stoff beherrschen und wichtiger noch, auch verstehen. Denken Sie den Fall nicht nur durch, sondern nehmen Sie sich Zeit und erarbeiten Sie eine schriftliche Lösung. Diskutieren Sie mit Freund/innen, Kolleg/innen,... Dies hilft Ihnen, den Stoff besser zu behalten. Durch Mitarbeit in der Einheit sollen die Studierenden üben, das Vorbereitete zu präsentieren. Versuchen Sie frei zu sprechen und lesen Sie nicht vorbereitete Musterlösungen ab! Die Diskussion zu aktuellen Fällen auf der Lernplattform dient dazu, den Stoff auf „richtige“ Fälle anwenden zu können und das Problembewusstsein für strafrechtliche Fragestellungen zu schärfen. Die Online-Klausur dient der Vorbereitung auf die schriftliche Klausur. In der schriftlichen Klausur sollen die Studierenden zeigen, dass Sie in der Lage sind, selbständig eine strafrechtliche Falllösung schriftlich auszuarbeiten. Nach der Anfänger-UE sollen Studierende über ein grundlegendes Verständnis des Strafrechts und der damit zusammenhängende Falllösung verfügen.Nehmen Sie unbedingt zu jeder Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren (jeweils einstündig, max. 20 Punkte zu erreichen) sowie begleitender qualifizierter Mitarbeit (max. 5 Punkte zu erreichen).KLAUSUR: Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben sie beide Klausuren, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Erlaubte Hilfsmittel: Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Da es immer wieder Fragen gibt: Der Taschenkodex und die Manz'sche Taschenausgaben sind zwar geringfügig kommentiert, Sie dürfen diese aber trotzdem verwenden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels werde ich im Einzelfall entscheiden, ob die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen wird.MITARBEIT: Es gibt folgende Möglichkeiten durch Mitarbeit Punkte zu erwerben:
- Mitarbeit in der Einheit selbst (0,5-1 Punkte pro Einheit, je nach Qualität der Mitarbeit). Das bloße ablesen von Lösungen, die zB von vorangegangen Semestern stammen, reicht nicht aus. Es kommt auf das Verständnis an.
- Beteiligung an der Diskussion im Moodle-Forum (0,5-1 Punkte pro Diskussionsthema, je nach Qualität des Diskussionsbeitrags). Es wird fünf Themen zum diskutieren geben, die nacheinander freigeschalten werden. Wird ein neues Thema freigeschalten, ist es nicht mehr möglich für Beiträge zu einem „alten“ Thema Punkte zu erlangen. Die Diskussionsbeiträge sind nur für jene ersichtlich, die sich selbst an der Diskussion beteiligt haben. Es ist keine ausführliche Falllösung notwendig, sondern es sollen fallspezifische Probleme erkannt und diskutiert werden.
- Absolvierung eines Online-Test über Moodle (max 2 Punkte). Der Online-Test wird nach der 3. Einheit freigeschaltet und ähnelt einer Klausur. Die Angabe fällt etwas kürzer als bei einer Klausur aus und Sie haben mehr Zeit (75 statt 60 Minuten). Der Online-Test soll Ihnen ein Gefühl dafür geben, worauf es bei einer Klausur ankommt. Er ist eine Woche lang verfügbar. Sobald Sie ihn aufrufen, haben sie 75 Minuten Zeit den Test zu lösen. Sie haben nur einen Versuch. Beim Online-Test sind alle Unterlagen erlaubt. Im Hinblick auf die Klausur würde ich Ihnen aber empfehlen, den Online-Test nur mit einem Gesetzestext und möglichst ohne weitere Hilfsmittel zu absolvieren.
Erlaubte Hilfsmittel: Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Da es immer wieder Fragen gibt: Der Taschenkodex und die Manz'sche Taschenausgaben sind zwar geringfügig kommentiert, Sie dürfen diese aber trotzdem verwenden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels werde ich im Einzelfall entscheiden, ob die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen wird.MITARBEIT: Es gibt folgende Möglichkeiten durch Mitarbeit Punkte zu erwerben:
- Mitarbeit in der Einheit selbst (0,5-1 Punkte pro Einheit, je nach Qualität der Mitarbeit). Das bloße ablesen von Lösungen, die zB von vorangegangen Semestern stammen, reicht nicht aus. Es kommt auf das Verständnis an.
- Beteiligung an der Diskussion im Moodle-Forum (0,5-1 Punkte pro Diskussionsthema, je nach Qualität des Diskussionsbeitrags). Es wird fünf Themen zum diskutieren geben, die nacheinander freigeschalten werden. Wird ein neues Thema freigeschalten, ist es nicht mehr möglich für Beiträge zu einem „alten“ Thema Punkte zu erlangen. Die Diskussionsbeiträge sind nur für jene ersichtlich, die sich selbst an der Diskussion beteiligt haben. Es ist keine ausführliche Falllösung notwendig, sondern es sollen fallspezifische Probleme erkannt und diskutiert werden.
- Absolvierung eines Online-Test über Moodle (max 2 Punkte). Der Online-Test wird nach der 3. Einheit freigeschaltet und ähnelt einer Klausur. Die Angabe fällt etwas kürzer als bei einer Klausur aus und Sie haben mehr Zeit (75 statt 60 Minuten). Der Online-Test soll Ihnen ein Gefühl dafür geben, worauf es bei einer Klausur ankommt. Er ist eine Woche lang verfügbar. Sobald Sie ihn aufrufen, haben sie 75 Minuten Zeit den Test zu lösen. Sie haben nur einen Versuch. Beim Online-Test sind alle Unterlagen erlaubt. Im Hinblick auf die Klausur würde ich Ihnen aber empfehlen, den Online-Test nur mit einem Gesetzestext und möglichst ohne weitere Hilfsmittel zu absolvieren.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/). Darüber hinaus besteht keine Anwesenheitspflicht. Aber: Da es sich um eine Blocklehrveranstaltung mit nur fünf Terminen handelt, empfehle ich dringend bei jedem Termin anwesend und entsprechend vorbereitet zu sein. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Studierende mit hohen Fehlzeiten sehr häufig bei den Klausuren schlecht bis negativ abschneiden, da Ihnen einfach die Übung bei der Falllösung fehlt, welche im Selbststudium oft nur schwer nachzuholen ist.Nichtantritte zur Klausur werden mit 0 Punkten beurteilt. Es ist jedoch möglich, sich bis zum Tag vor der 1. Klausur per E-Mail von der gesamten Anfänger-UE abzumelden. Die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich. Schreiben Sie also keine der beiden Klausuren und melden sich auch nicht bis zum Tag vor der 1. Klausur ab, werden Sie mit "Nicht genügend" (5) beurteilt.Beurteilt wird nach einem Punktesystem, wobei insgesamt 25 Punkte vergeben werden. Davon entfallen 20 Punkte auf die Klausur und fünf Punkte auf die Mitarbeit. Zum Erwerb eines positiven Zeugnisses müssen Sie:
1.) auf eine der zwei Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten (Mindestanforderung),
2.) durch qualifizierte Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten (Mindestanforderung), und
3.) insgesamt mindestens 12,5 Punkte (50% der Gesamtpunkte) erreichen (Beurteilungsmaßstab).Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Zur Punktevergabe bei der Mitarbeit siehe Abschnitt "Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel".Beispiele:
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs (mind 50%=12,5P), daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive BeurteilungIn der Vergangenheit haben immer wieder Studierende das Kriterium der Mitarbeit nicht ernst genommen. Sie haben vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit, nutzen Sie diese. Wer am Schluss das Mindesterfordernis der Mitarbeit nicht aufweist, wird ausnahmslos negativ beurteilt, unabhängig vom Ausgang der Klausur.
1.) auf eine der zwei Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten (Mindestanforderung),
2.) durch qualifizierte Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten (Mindestanforderung), und
3.) insgesamt mindestens 12,5 Punkte (50% der Gesamtpunkte) erreichen (Beurteilungsmaßstab).Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Zur Punktevergabe bei der Mitarbeit siehe Abschnitt "Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel".Beispiele:
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs (mind 50%=12,5P), daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive BeurteilungIn der Vergangenheit haben immer wieder Studierende das Kriterium der Mitarbeit nicht ernst genommen. Sie haben vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit, nutzen Sie diese. Wer am Schluss das Mindesterfordernis der Mitarbeit nicht aufweist, wird ausnahmslos negativ beurteilt, unabhängig vom Ausgang der Klausur.
Prüfungsstoff
Die Klausuren umfassen alle Themen des AT und des BT die bis zum jeweiligen Klausurtermin in der Anfänger-UE be- bzw. angesprochen wurden. Nicht jedes Thema kann in der Einheit umfassend behandelt werden.Diese nicht besprochenen Aspekte sind von den Studierenden im Eigenstudium zu erarbeiten. Eine Bekanntgabe des Prüfungsstoffes im Detail erfolgt rechtzeitig vor dem jeweiligen Klausurtermin. Themen die jedenfalls Klausurrelevant sind (dies ist keine Stoffabgrenzung!):
AT I: objektiver Tatbestand inkl. Kausalität und obj. Zurechung, subjektiver Tatbestand, Notwehr, Schuld in Grundzügen (inkl. § 10 StGB und Thema Alkohol), Grundzüge Versuch, Grundzüge Beteiligung
BT: insb. §§ 75, 83-86, 80, 88, 125, 127
AT I: objektiver Tatbestand inkl. Kausalität und obj. Zurechung, subjektiver Tatbestand, Notwehr, Schuld in Grundzügen (inkl. § 10 StGB und Thema Alkohol), Grundzüge Versuch, Grundzüge Beteiligung
BT: insb. §§ 75, 83-86, 80, 88, 125, 127
Literatur
Sie müssen den Stoff beherrschen. Mit welchen Lernbehelfen Sie den Stoff erarbeiten, ist für mich nebensächlich. Wählen Sie jene Lernbehelfe aus, mit denen Sie am besten zurechtkommen und welche den behandelten Stoff abdecken.Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Darüber hinaus gibt es auch noch andere Lernbehelfe, zB Skripten, deren Qualität ich nicht beurteilen kann. Skripten mögen für die Anfänger-UE noch ausreichen, für die UE (vormals PÜ) und Modulprüfung sicherlich nicht. Ich empfehle daher, den Stoff gleich anhand der Lehrbücher zu erlernen.
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Darüber hinaus gibt es auch noch andere Lernbehelfe, zB Skripten, deren Qualität ich nicht beurteilen kann. Skripten mögen für die Anfänger-UE noch ausreichen, für die UE (vormals PÜ) und Modulprüfung sicherlich nicht. Ich empfehle daher, den Stoff gleich anhand der Lehrbücher zu erlernen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15