Universität Wien

030167 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2018S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Achtung, am 28.5.2018 findet keine Übungseinheit statt.

Klausuren:
1. Klausur: 7.5.2018
2. Klausur: 4.6.2018

Montag 19.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 09.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 16.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 23.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 30.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 07.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 14.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 28.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 04.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 11.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag 18.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht mitsamt seinen internationalen Bezügen erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.

Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld hier online gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit, zwei Klausuren.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Im Rahmen der Übung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Es besteht Anwesenheitspflicht - zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtiges Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Voraussetzung für die Beurteilung ist jedoch in jedem Fall die Erbringung zumindest einer schriftlichen Klausurleistung.

Angemeldete Studierenden können sich bis 6.5.2018 von der Lehrveranstaltung abmelden.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Nähere Informationen siehe Homepage: http://zvr.univie.ac.at

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15