030168 UE Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
20.03.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
27.03.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
03.04.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
24.04.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
08.05.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
15.05.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
22.05.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag
29.05.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
12.06.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
19.06.
13:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung, Schuld- und Sachenrecht; Programm und Fälle auf Moodle .Die erste Einheit dient der Vorbesprechung und findet ohne Falllösung statt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Abmeldung bei unentschuldigtem Fernbleiben in der ersten Einheit.Eine nachträgliche Anmeldung von der Warteliste ist bei Anwesenheit in der ersten Stunde und Freiwerden von genügend Plätzen möglich. Freiwerdende Plätze werden nur an Studierende, die sich auf der Warteliste befinden, vergeben.Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind Anwesenheit (zweimaliges Fernbleiben möglich) und mind. eine positive Note aus zwei Klausuren.Die Endnote ergibt sich aus dem Schnitt der beiden Klausurnoten. Bei Zwischennoten gilt die schlechtere Note. Mitarbeit kann die Note verbessern: Bei drei Mitarbeitsplus Verbesserung um einen halben Notengrad, bei fünf Mitarbeitsplus Verbesserung um einen ganzen Notengrad.
Prüfungsstoff
Literatur
Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 5. Auflage (2016)Alternativ: https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Allgemein/Administratives/Studienbehelfe_ab_J%C3%A4nner_2016_01.pdf; alternativ
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15