Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030173 KU 50 Fragen zum Suchtmittelgesetz (SMG) (2023S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten LV-Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der LV führt.
Dienstag 23.5, 15:00 bis 16:00 Uhr (Klausurtermin)

  • Dienstag 02.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Dienstag 09.05. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 16.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Dienstag 23.05. 15:00 - 16:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

• Ablauf und Inhalte: Die Übung findet erstmals am 2. Mai 2023 statt. Es handelt sich um eine Blocklehrveranstaltung, wobei am 23.5.2023 von 15:00 bis 16:00 Uhr die Klausur abgehalten wird. Anhand 50 Fragestellungen wird das Suchtmittelgesetz durchgearbeitet. Als Grundlage dienen dafür die zur Verfügung gestellten 50 Fragen.
• Vorbereitung: Der Kurs kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die Kurseinheiten erwartet.
• Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Es ist natürlich jedem unbenommen, suchtmittelrechtliche Literatur zu erwerben, für diesen Kurs ist das nicht notwendig.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Gesamtnote setzt sich aus der schriftlichen Klausur (60%) und positiver mündlicher Mitarbeit (40%) zusammen.
Klausurtermin: Dienstag 23.5, 15:00 bis 16:00 Uhr

Bei dem Test dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

• Es besteht Teilnahmepflicht während der gesamten Lehrveranstaltung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
• Mindestanforderungen für eine positive Gesamtbeurteilung sind die 60%-ige Teilnahme an der Lehrveranstaltung (entspricht einem Maximum von einer [Blocklehrveranstaltungs-] Fehleinheit) und die Erbringung zumindest einer Mitarbeitsleistung.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff des Tests ist der bis dahin erarbeitete Stoff.

Literatur

Bitte nehmen Sie zu jeder Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Es ist natürlich jedem unbenommen, suchtmittelrechtliche Literatur zu erwerben, für diesen Kurs ist das nicht notwendig.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 03.05.2023 08:26