Universität Wien

030176 UE Vorbereitung auf die FÜM I - Europarechtlicher Teil (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Bitte beachten Sie, dass in der gesamten Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht besteht.
In der Übung angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit unentschuldigt nicht anwesend sind, werden automatisch abgemeldet und ihre Plätze werden durch anwesende Studierende, die auf der Warteliste sind, gefüllt.

Insgesamt dürfen Sie in zwei Einheiten der Lehrveranstaltung unentschuldigt fehlen.

  • Freitag 13.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 20.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 27.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 04.05. 13:00 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 11.05. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 18.05. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 08.06. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 15.06. 13:00 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 22.06. 13:00 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I. Ziel ist es, Sie auf den europarechtlichen Teil der Füm I vorzubereiten. Im Laufe dieser LV wird der Prüfungsstoff (Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht) unter anderem anhand von Wiederholungsfragen durchgesprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

-Leistungskontrolle: Zwischentest (max 20 Punkte) und Abschlusstest (max 30 Punkte). Mündliche Mitarbeit während der LV ist freiwillig und verbessert die Note. Jedes Mitarbeitsplus ist 1,5 Punkte wert. Folgender Notenschlüssel wird angewandt: Sehr gut: ab 48 Punkten; Gut: 41-47 Punkte; Befriedigend: 33-40 Punkte; Genügend: 25-32 Punkte; Nicht Genügend: 0-24 Punkte).
-erlaubte Hilfsmittel während der Tests: Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis, 25. Auflage vom 1.2.2018; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

-Leistungskontrolle: Es müssen mind 25 Punkte für eine positive Note erreicht werden. Punkte können durch den Zwischentest, den Abschlusstest und Mitarbeit gesammelt werden.

Prüfungsstoff

-Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (2. Aufl. 2018, Verlag Facultas)

Literatur

A. Pflichtliteratur:
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Aufl. 2018)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)

B. Weiterführende Literatur (optional):
-Hubert Isak, Europarecht I (2-teilig; LexisNexis, 8. Aufl. 2016)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 6. Aufl. 2014)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2015)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2017)

C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)

D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15