030176 KU Gesellschaftsrecht und Digitalisierung (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Di 05.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 09.04.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.04. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 16.04. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 07.05. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 14.05. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 21.05. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 28.05. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 04.06. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 11.06. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, zentrale Probleme aus dem Zusammenspiel von Digitalisierung und Gesellschaftsrecht zu diskutieren.Aufbauend auf der Darstellung der technischen Grundlagen werden Fragen zu der digitalen Transformation von Unternehmen, Cybersecurity, künstlicher Intelligenz, Blockchain und decentralized autonomous organizations sowie zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Transaktionspraxis dargestellt und gemeinsam erarbeitet. Dabei werden auch Large Language Models herangezogen. Gastvorträge von Vertretern der Praxis runden das Programm ab.Der gesellschaftsrechtliche Fokus liegt auf dem Kapitalgesellschaftsrecht (AG und GmbH). Da fortgeschrittene Kenntnisse des Gesellschaftsrechts vorausgesetzt werden, wird die vorherige Absolvierung der MP Unternehmensrecht empfohlen. Der Kurs wird in deutscher Sprache abgehalten; Englischkenntnisse sind zum Verständnis relevanter Literatur jedoch erforderlich.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit und Klausur.Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind eine positive Mitarbeitsnote und eine positive Klausurnote erforderlich. Die Mitarbeits- und Klausurnote sind mit jeweils 50% gewichtet.Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zu Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Lehrveranstaltung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde. Mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung führt zu einer negativen Beurteilung.
Prüfungsstoff
Stoff für die Klausur sind die in den Einheiten besprochenen Inhalte einschließlich Folien und relevanter Literatur.
Literatur
Zum Einstieg: U. Torggler, Gesellschaftsrecht AT und Personengesellschaften (2013); Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht, 2. Auflage (2020); Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht, 5. Auflage (2019). Spezifische Literatur wird zudem jeweils vor den Einheiten bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 06.03.2024 15:05