Universität Wien

030178 KU Internationales Umgründungsrecht (M&A) (2023S)

Vertiefendes internationales Unternehmens- und Gesellschaftsrecht I

5.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 82 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 11.05. 16:30 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 12.05. 16:30 - 19:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 22.05. 17:30 - 20:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 25.05. 16:30 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 06.06. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Montag 12.06. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 13.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 15.06. 16:30 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 22.06. 17:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel ist die Vermittlung von praktisch besonders relevanten Umgründungstatbeständen (Verschmelzung, Umwandlung/Formwechsel, Spaltung, Einbringungen) sowie deren gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsfolgen. Angrenzend werden arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und aufsichtsrechtliche Aspekte behandelt.
Zudem sollen die Motive und Gründe für einen solchen Prozess, insbesondere im Rahmen des M&A Prozesses, dargestellt werden. Additiv wird auf die jüngsten Entwicklungen im internationalen Umgründungsrecht eingegangen (insbesondere auf das österreichische EU-Umgründungsgesetz und die deutsche Umwandlungsgesetznovelle). Beide Gesetze setzen die europäische Umwandlungsrichtlinie 2121/2019 um und kodifizieren die langjährige Rechtsprechung des EuGH zu internationalen Umgründungen.
In der Lehrveranstaltung wird der Stoff theoretisch aufgearbeitet und folgend anhand praxisnaher Fälle besprochen bzw angewandt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit und Prüfung (Kodex als Hilfsmittel erlaubt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilung: Mitarbeit (20%) sowie Abschlusstest (80%), bestehend aus einem Teil mit offenen Fragen und einem Teil mit Multiple Choice Fragen.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht, andernfalls werden Studierende abgemeldet (außer die Abwesenheit wird in Vorhinein mit guter Begründung bekannt gegeben).

Prüfungsstoff

Folien und bereitgestellte Literatur.

Literatur

Primär dienen die hochgeladenen Folien sowie der Vortrag in den Einheiten als Unterlage für den Kurs. Teils werden Exzerpte aus Büchern zur Vorbereitung hochgeladen.


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 19.06.2023 10:47