030180 PF Pflichtübung Romanistische Fundamente (2016S)
(Schuldrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 200 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 31.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren (jeweils 21 Punkte) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Mündliche Mitarbeit ist erwünscht und wird dann berücksichtigt, wenn ein Studierender zwischen zwei Noten steht. Es gibt keine Erstazklausur.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Unterlagen: Benke / Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht (8. Auflage), Wien 2014; Hausmaninger/ Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht (7. Auflage), Wien 2012 Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus Hausmaninger / Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie Olechowski / Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage, Wien 2014 empfohlen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15