030180 UE Übung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2019 23:59
Details
max. 285 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG! Die Veranstaltung beginnt bereits am Dienstag, 12.03.2019
Dienstag
12.03.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
19.03.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
26.03.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
02.04.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
09.04.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
30.04.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
07.05.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
14.05.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
21.05.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
28.05.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
04.06.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
18.06.
13:00 - 15:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe auch unter "Art der Leistungskontrolle".0-59 Punkte: Nicht genügend, 60-74 Punkte: Genügend, 75-89 Punkte: Befriedigend, 90-104 Punkte: Gut, 10-120 Punkte: Sehr gutBerücksichtigung von Mitarbeitsleistungen: Bei mindestens 60 Punkten aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erfolgt ab dem zweiten Mitarbeitsplus eine Gutschrift von zwei Punkten für jedes Mitarbeitsplus
Prüfungsstoff
Römisches Schuldrecht (Vertragsrecht und außervertragliches Obligationenrecht) für Studierende ab dem 2. Semester; Vorkenntnisse des römischen Sachenrechts werden vorausgesetzt.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.
Literatur
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 9. Aufl. 2019 (im Erscheinen) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012.Zum Nachschlagen einzelner Begriffe: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Aufl. 2014.Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. 2001; Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Aufl. 1996; Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl. 1999.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.