Universität Wien

030180 UE Übung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2019S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 285 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ACHTUNG! Die Veranstaltung beginnt bereits am Dienstag, 12.03.2019

Dienstag 12.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 19.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 26.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 02.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 30.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 07.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 14.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 21.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 28.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 04.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 18.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.

Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Siehe auch unter "Art der Leistungskontrolle".

0-59 Punkte: Nicht genügend, 60-74 Punkte: Genügend, 75-89 Punkte: Befriedigend, 90-104 Punkte: Gut, 10-120 Punkte: Sehr gut

Berücksichtigung von Mitarbeitsleistungen: Bei mindestens 60 Punkten aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erfolgt ab dem zweiten Mitarbeitsplus eine Gutschrift von zwei Punkten für jedes Mitarbeitsplus

Prüfungsstoff

Römisches Schuldrecht (Vertragsrecht und außervertragliches Obligationenrecht) für Studierende ab dem 2. Semester; Vorkenntnisse des römischen Sachenrechts werden vorausgesetzt.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.

Literatur

Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 9. Aufl. 2019 (im Erscheinen) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012.

Zum Nachschlagen einzelner Begriffe: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Aufl. 2014.

Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. 2001; Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Aufl. 1996; Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl. 1999.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15