Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030181 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 21.03.2018 00:01 bis Mo 09.04.2018 23:59
- Anmeldung von Mi 11.04.2018 12:05 bis So 15.04.2018 23:59
- Abmeldung bis Mo 16.04.2018 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 17.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für ein positives Zeugnis ist neben Anwesenheit (einmaliges entschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt) eine positive Klausur erforderlich. Nur aufgrund Mitarbeit kann kein positives Zeugnis erlangt werden. Bei drei oder mehr Mitarbeitsplus (pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden) verbessert sich aber Ihre Endnote um einen Grad gegenüber der Klausurnote. Ob Sie an der Klausur oder Ersatzklausur teilnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch beide mitschreiben. Dies hat aber zur Folge, dass daraus der Schnitt ermittelt wird. [Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]
Prüfungsstoff
Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15