Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030181 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2019 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 27.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 03.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 02.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine Klausur, eine kurze Hausarbeit und mündliche Mitarbeit. Bei den Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können 100 Prozent erreicht werden. Für eine positive Gesamtnote werden mehr als 50 Prozent benötigt. Die Gesamtnote setzt sich aus den Teilleistungen wie folgt zusammen:
Klausur (max. 45 Prozent)
Hausarbeit (max. 40 Prozent)
Mitarbeit (max. 15 Prozent)
Eine Mindestpunkteanzahl pro Teilleistung ist nicht erforderlich.
Klausur (max. 45 Prozent)
Hausarbeit (max. 40 Prozent)
Mitarbeit (max. 15 Prozent)
Eine Mindestpunkteanzahl pro Teilleistung ist nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Vertragsrecht, Leistungsstörungsrecht, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundzüge des Sachenrechts.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15