030181 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Di 24.09.2019 18:30
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 23.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 30.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 06.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 27.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 04.12. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.12. 15:30 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine Klausur, eine kurze Hausarbeit (juristische Recherchefragen) und mündliche Mitarbeit. Bei der Klausur darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können 100 Prozent erreicht werden. Für eine positive Gesamtnote werden mehr als 50 Prozent benötigt. Die Gesamtnote setzt sich aus den Teilleistungen wie folgt zusammen:
Klausur (max. 45 Prozent)
Hausarbeit (max. 40 Prozent)
Mitarbeit (max. 15 Prozent)
Eine Mindestpunkteanzahl pro Teilleistung ist nicht erforderlich.
Klausur (max. 45 Prozent)
Hausarbeit (max. 40 Prozent)
Mitarbeit (max. 15 Prozent)
Eine Mindestpunkteanzahl pro Teilleistung ist nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Vertragsrecht, Leistungsstörungsrecht, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundzüge des Sachenrechts.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15