030186 KU Genderbezüge in der Kriminologie (2017S)
gilt als LV für das Spezialisierungs-EC Strafrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldung über Moodle: von 13.02.2017 bis 12.03.2017
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 21.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 28.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 04.04. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 25.04. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 02.05. 12:00 - 13:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 16:30 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 16.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 23.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 30.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 13.06. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 20.06. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Benotung erfolgt auf der Basis der Leistung beim Referat oder bei der schriftlichen Prüfung, die durch Mitarbeitspunkte aufgebessert werden kann. Zwei Wortmeldungen in der mündlichen Diskussion oder auf der Lernplattform sind erforderlich, um überhaupt die Lehrveranstaltung abschließen zu können; es gilt Anwesenheitspflicht!
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitspflicht! (maximal eine unentschuldigte und zwei entschuldiget Fehlstunden sind möglich)
zweimalige Mitarbeit (während der Lehrveranstaltung oder auf der Lernplattform im Diskussionsforum)
Von den insgesamt 35 erreichbaren Punkten müssen für ein Genügend 18 Punkte erreicht werden!
(ab 26 Punkten: Befriedigend; ab 31 Punkten: Gut; ab 34 Punkten Sehr gut)
Die Punkte können bei der schriftlichen Prüfung erworben werden, oder durch Halten eines Referats (und rechtzeitigem Abgeben eines Handouts), wofür es bis zu 30 Punkte gibt, sowie durch Mitarbeit (mindestens zwei, maximal vier Punkte)
Die Gesamtzahl der erreichten Punkte ergibt (nach dem obigen Punkteschema) die Note.
zweimalige Mitarbeit (während der Lehrveranstaltung oder auf der Lernplattform im Diskussionsforum)
Von den insgesamt 35 erreichbaren Punkten müssen für ein Genügend 18 Punkte erreicht werden!
(ab 26 Punkten: Befriedigend; ab 31 Punkten: Gut; ab 34 Punkten Sehr gut)
Die Punkte können bei der schriftlichen Prüfung erworben werden, oder durch Halten eines Referats (und rechtzeitigem Abgeben eines Handouts), wofür es bis zu 30 Punkte gibt, sowie durch Mitarbeit (mindestens zwei, maximal vier Punkte)
Die Gesamtzahl der erreichten Punkte ergibt (nach dem obigen Punkteschema) die Note.
Prüfungsstoff
Der Stoff wird anhand von Vorträgen der Lehrveranstaltungsleiterin und Referaten der Studierenden über eingegrenzte und zur Verfügung gestellte Materialien erarbeitet. Nach Möglichkeit rundet der Vortrag einer Gastvortragende*n aus der Praxis das Angebot ab.
Literatur
Nur ergänzend, nicht prüfungsrelevant:Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.Jutta Elz (Hrsg.), Täterinnen, Befunde,Analysen,Perspektiven, Kriminologie und Praxis (Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V.) Band 58, Wiesbaden 2009.Wilhelm Heitmeyer/Monika Schröttle (Hrsg.) Gewalt - Beschreibungen-Analysen-Prävention, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Band 563, Bonn 2006.Barbara Krahè/Hans Joachim Schneider, Sexual- und Gewaltprobleme, in Hans Joachim Schneider (Hrsg.), Internationales Handbuch der Kriminologie Band 2, Besondere Probleme der Kriminologie, de Gruyter-Recht Berlin, 2009, 787 - 982.Helmut Kury/Joachim Obergfell-Fuchs, Sexualkriminalität, in Hans Joachim Schneider (Hrsg.), Internationales Handbuch der Kriminologie Band 1, Grundlagen der Kriminologie, de Gruyter-Recht Berlin, 2007, 613 - 666.Hans Joachim Schneider, Kriminologie, Berlin-New York de Gruyter, 1987, S 561 ff (zu Frauen und Kriminalität)Verein Wiener Frauenhäuser (Hrsg.), "Ohne mich bist du nichts" - Psychische Gewalt in der Familie (Tagungsbericht), Wien, 2014.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden hier natürlich die bereits angesprochenen Sexualdelikte. Die Entwicklung der einschlägigen Straftatbestände, von der Vergewaltigung bis zum neu formulierten Tatbestand der sexuellen Belästigung, spiegelt deutlich den wachsenden Einfluss der feministischen Sichtweise wider. Aber auch der Problemkreis Kindesmissbrauch soll erörtert werden. Hier scheinen zwar in der Statistik fast ausschließlich männliche Tatverdächtige und Verurteilte auf, ich möchte aber auch die meist strafrechtlich nicht relevante aber aus präventiver Sicht bedeutsame Rolle der an der Tat nicht Beteiligten männlichen und weiblichen Bezugspersonen der Opfer erörtern, die bisweilen gar nicht oder erst viel zu spät die von dem Kind oder Jugendlichen ausgesandten Alarmsignale richtig deuten.Zu dem Themenschwerpunkt Gewalt in der Familie wird nicht nur die kriminologische und gesellschaftspolitische Dimension dieses nach wie vor meist im Dunkelfeld bleibenden Phänomens dargestellt, sondern es werden auch die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Prävention und Reaktion, allen voran die beiden Gewaltschutzgesetze, erörtert. Die typischerweise vom Täter finanziell , sozial und/oder psychisch abhängigen Opfer, meist Frauen und Kinder, erleiden je nach der Dauer des Gewaltverhältnisses oft massive psychische und physische Beeinträchtigen, die weit über die typischen Tatfolgen leichter Körperverletzungen hinausgehen.
Auch der Frage, inwiefern psychische Gewalt - im Hinblick auf diese Erkenntnisse - ausreichend kriminalisiert ist, soll nachgegangen werden.