Universität Wien

030186 UE Übung Romanistische Fundamente - Schuldrecht (2017W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 13.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 20.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 27.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 03.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 10.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 17.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 24.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 01.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 15.12. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 12.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 19.01. 11:00 - 13:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.

Im Zentrum der Übung steht die Vorbereitung für den römisch-rechtlichen Teil der FÜM 1. Dafür ist der Lernstoff anhand der Literatur, der themeneinschlägigen Texte römischer Juristen sowie durch den Besuch von LV aus „Romanistische Fundamente“ (insb Exegesenkurs) vorzubereiten und zu vertiefen. Die zuvor angeeignete Kenntnis des Theoriestoffs durch Selbststudium und Lehrveranstaltungen ist auf konkrete Fälle anzuwenden.

Vorbereitungsfälle (VF) werden für jede Einheit nebst anderen Materialien zum download auf der Lernplattform moodle zur Verfügung gestellt. Diese Fälle werden in der Übung gemeinsam gelöst. Die Fälle sind von Beginn an auf FÜM 1-Niveau. Sie werden in der Übung nicht mehr vorgelesen, sondern gleich gelöst. Vorbereitung ist daher bereits für die erste Einheit unabdingbar.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit in der ersten Stunde am 13.10 ist unbedingt erforderlich (bei sonstiger Abmeldung von der Übung).

Die erreichbare Gesamtpunktezahl aus zwei Klausuren beträgt 50 (2x25 P). Für ein positives Zeugnis sind mindestens 25 Punkte erforderlich. Substantielle (auf ausreichende Vorbereitung beruhende) Mitarbeit bringt 1x3P.

Prüfungsstoff

Siehe Übungsprogramm (Rodak, "Details") auf https://roemr.univie.ac.at/lehre/lv-roemisches-recht-ws-2017/

Die Kenntnis des gesamten römischen Sachenrechts der StEOP wird vorausgesetzt.

Literatur

Empfohlene Literatur zur Vorbereitung:

Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht, 10. Auflage 2012
Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 8. Auflage 2014
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage 2012
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Auflage 2012

Zum Nachschlagen einzelner Begriffe:

Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage 2014

Zur Ergänzung und Vertiefung:

Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Auflage 2001
Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Auflage 1996
Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Auflage 2016

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15