Universität Wien

030189 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Es werden nur Personen aufgenommen, die die MP aus Rechtsgeschichte oder die FÜM I positiv absolviert haben. Eine nachträgliche Aufnahme von Studierenden in die PÜ findet nicht statt. Ein Tausch von Übungsplätzen mit Teilnehmerinnen anderer PÜ ist nicht möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 09.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 16.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 06.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 13.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 20.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 27.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 04.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 11.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 18.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 25.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 01.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 08.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 15.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 22.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der LV ist das Erlernen des selbständigen Erarbeitens von Falllösungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätzen und der Judikatur in methodisch einwandfreier Weise.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit im Ausmaß von 80%
gesamt positive Absolvierung von 3 Leistungsnachweisen, die anteilig zu Benotung herangezogen werden:

Eingangstest "Basics" (20 Minuten) am 29.10 zu 20%
Klausur (Falllösung, 45 Minuten) am 19.11. zu 35%
Hausarbeit (Gruppenarbeit, Abgabe spät. am 18.12.) zu 45%

Hilfsmittel iwS sind beim Eingangstest keine erlaubt. Bei der Klausur dürfen sämtliche unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden. Für die Hausarbeit wird die Hinzuziehung aller juristischen Quellen empfohlen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Benötigte Materialien: Gesetzesausgabe Arbeitsrecht und allenfalls Sozialrecht. Für Lehrbehelfe wird auf die Institutsliste an Lehrbehelfen verwiesen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27