030191 KU Erwachsenenschutzrecht (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Persönliche Teilnahme (jedenfalls zum ersten Termin!) für positiven Abschluss wichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.09.2023 00:01 bis Do 12.10.2023 23:59
- Abmeldung bis Do 19.10.2023 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
19.10.
10:00 - 12:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag
09.11.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag
16.11.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag
07.12.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag
14.12.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag
11.01.
10:00 - 12:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag
18.01.
10:00 - 12:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden erarbeiten zu für die Praxis besonders relevanten Themenbereichen (zB Handlungsfähigkeit der vertretenen Person; Genehmigungsvorbehalt; gerichtliche Kontrolle; Einwilligung in eine medizinische Behandlung; rechtsberatende Berufe und ihre Mitwirkung bei der Errichtung der Vertretung; …) Referate, über die sodann diskutiert wird. Grundlage für die Referate sind vor allem bereits vorliegende oberstgerichtliche Entscheidungen oder fachliterarische Beiträge in Zeitschriften oder Kommentaren. Die Lehrveranstaltung bereitet damit gezielt (aber auch umfassend) auf die praktische Anwendung des Gesetzes vor, soll Grundkenntnisse vertiefen helfen und richtet sich demnach auch an bereits aktiv Tätige.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch Bewertung der Referate (und der dazu erarbeiteten Handouts), der Mitarbeit in den Diskussionen und durch eine abschließende Klausur. Sie orientiert sich an einem Punktesystem, wobei Punkte sowohl durch das Referat als auch durch engagierte Beteiligung an der Diskussion und schließlich durch die Klausur erworben werden können. Details werden anlässlich der Vorbesprechung bekanntgegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Teilnahme an der Vorbesprechung (nur dort können Referate übernommen werden); persönliche Anwesenheit, nur ein Termin darf aus wichtigen Gründen versäumt werden; Kenntnisse aus dem bürgerlichen Recht erwünscht.
Prüfungsstoff
§§ 239 bis 276 ABGB samt den durch diese verwiesenen Bestimmungen (insb §§ 233ff AußStrG); jedoch nur, soweit in den Referaten und Diskussionen erörtert.
Literatur
Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht, Manz, 2018
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht³, LexisNexis, 2023
Barth/Ganner (Hrsg), Handbuch des Erwachsenenschutzrechts³, Linde, 2019
Weitere Literatur (und – soweit vorhanden – Judikatur) wird bei Verteilung der Referate bekanntgegeben.
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht³, LexisNexis, 2023
Barth/Ganner (Hrsg), Handbuch des Erwachsenenschutzrechts³, Linde, 2019
Weitere Literatur (und – soweit vorhanden – Judikatur) wird bei Verteilung der Referate bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 31.01.2024 17:25