030192 PF Pflichtübung Romanistische Fundamente (Sachenrecht) (2010W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Für die erste Übungsstunde bereiten Sie bitte das Kapitel III A-G (Besitzerwerb) aus Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht vor und schlagen Sie die dort angeführten Cases in Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht nach. Zum besseren Verständnis empfehle ich, davor die Kapitel I (Einleitung) und II (Besitz) in Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht zu lesen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 18.09.2010 06:00 bis So 03.10.2010 23:59
- Abmeldung bis So 24.10.2010 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 20.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 27.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 03.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 10.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 17.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 24.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 01.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 15.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 12.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Allgemeine Voraussetzungen: Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an allen Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.
Schriftlicher Leistungsnachweis: Es werden drei Klausuren zu je 44 Punkten abgehalten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 66 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Abmeldung bis spätestens zur 3. Übungsstunde über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.
Schriftlicher Leistungsnachweis: Es werden drei Klausuren zu je 44 Punkten abgehalten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 66 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Abmeldung bis spätestens zur 3. Übungsstunde über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (9. Auflage 2008) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (10. Auflage 2003).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (2. Auflage 2010) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht (19. Auflage 2008) und Manthe, Geschichte des Römischen Rechts (3. Auflage 2007).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (2. Auflage 2010) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht (19. Auflage 2008) und Manthe, Geschichte des Römischen Rechts (3. Auflage 2007).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15