Universität Wien

030192 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2015W)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

Für Studierende ohne Vorkenntnisse.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 14.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 21.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 28.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 04.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 11.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 18.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 25.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 02.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 09.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 16.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 13.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 20.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!

Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.

Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit im Sinne des Abs 6 Z 2 der Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).

Abmeldung von der Lehrveranstaltung ausschließlich über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.

Prüfungsstoff

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Literatur

Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (10. Auflage 2012) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage 2012).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (3. Auflage 2014) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht (20. Auflage 2014) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15