030192 KU Corporate Governance bei börsennotierten Aktiengesellschaften (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 08.10.2020 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
05.11.2020 ist Prüfungstermin
- Donnerstag 08.10. 08:30 - 13:00 Digital
- Donnerstag 15.10. 08:30 - 13:00 Digital
- Donnerstag 22.10. 08:30 - 13:00 Digital
- Donnerstag 29.10. 08:30 - 13:00 Digital
- Donnerstag 05.11. 08:30 - 14:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
60% Endtest (multiple choice)
20% Zwischentest (multiple choice)
20% mündliche Mitarbeit
Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe
20% Zwischentest (multiple choice)
20% mündliche Mitarbeit
Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ein unentschuldigtes Fehlen erlaubt.
Für eine positive Beurteilung sind mindestens 51 von 100 Punkten zu erreichen.
Für eine positive Beurteilung sind mindestens 51 von 100 Punkten zu erreichen.
Prüfungsstoff
- Lehrveranstaltungsinhalt (Folien + Vortrag)
- Einschlägige Kapitel aus Lehrbuch Nowotny/Fida, Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht3 (2015)
- Einschlägige Kapitel aus Lehrbuch Nowotny/Fida, Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht3 (2015)
Literatur
Ergänzende Literaturempfehlungen werden in der Lehrveranstaltung gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
- für Organe von börsennotierten AG relevante Fälle des Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrechts eigenständig und praxisrelevant zu lösen und zu bewerten
- eigenständig gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Lösungen zu für das Management von Aktiengesellschaften relevanten Fragen zu entwickeln.LV-Methoden:- Kombination aus Vortrag und Stofferarbeitung anhand von Praxisbeispielen und höchstgerichtlichen Entscheidungen
- Vorbereitung durch Selbststudium anhand für jede Einheit gesondert im Vorhinein zugewiesener Literatur und Rechtsprechung