030195 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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nähere Informationen und Übungsfälle siehe zvr.univie.ac.at
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
voraussichtliche Klausurtermine:
1. Klausur: 28.4.2020
2. Klausur: 9.6.2020
- Dienstag 10.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 31.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ich möchte mit Ihnen üben, wie man mit realen Fragestellungen aus den prüfungsrelevanten Schwerpunkten des Zivilverfahrensrechts umgeht. Diese möchte ich mit Ihnen systematisch aufarbeiten und rechtlich richtig sowie ökonomisch und sprachlich verständlich beantworten. Mit geht es primär um Ihre Bedürfnisse im Fach Zivilverfahrensrecht: sie sollen in der Übung Ihre Fragen einbringen, nur hilfsweise sollte ich an Ihrer Mitarbeit erkennen, was Ihnen fehlt. Um auf diese Art üben zu können, ist es aber unabdingbar, dass auch Sie sich auf die Übung vorbereiten und in der Übung bereits ab der ersten Stunde aktiv werden. Die Übung dient nicht mehr dem Erwerb von Wissen, das Sie auch selbst aus dem Gesetz und den Lehrbüchern etc. erwerben können. Mit diesem Wissen sollen Sie schon in die Übung kommen. Sie müssen sich tatsächlich bereits vorweg und später auch begleitend durch den Besuch der Vorlesung(en) und die Lektüre von Lehrbüchern und der zu den Fällen angegebenen Literatur oder Judikatur auf die Übung vorbereiten. Ideal (und auch: lerntechnisch äußerst klug) wäre es, wenn Sie bereits vor der ersten Übungsstunde eine kurze Darstellung des gesamten Zivilprozessrechts überfliegen, um das, was wir üben, besser einordnen zu können und durch die Anwendung Ihres Wissens in der Stunde dieses festigen. Wenn Sie von der Übung profitieren wollen, sollten Sie nicht erst nach dem Absolvieren der Übung, gerade einmal vier Wochen vor ihrem Antritt zur mündlichen Teildiplomprüfung mit dem Lernen beginnen, sondern bereits vor der Übung, spätestens jedoch mit deren Beginn. Wenn Sie Wissen zum Zivilverfahrensrecht dauerhaft behalten wollten, sollten Sie es nicht ins Kurzzeitgedächtnis stopfen; Sie können ja jetzt noch nicht ausschließen, dass Sie dieses Wissen Ihr Leben lang benötigen, deswegen gehört es ins Langzeitgedächtnis. Ein Blick auf die hier abrufbaren Übungsaufgaben mit Hinweisen zu den in der jeweiligen Übungsstunde behandelten Stoffgebieten sowie zu allfälliger Literatur in den Tagen vor der jeweiligen Übungsstunde reicht daher für sich alleine nicht aus.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, zwei Klausuren.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungskontrolle erfolgt durch zwei schriftliche Klausuren und die Beurteilung Ihrer mündlichen Mitarbeit. Sowohl bei der Klausur als auch bei der Mitarbeit ist die Verwendung des Gesetzes nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht; im Hinblick auf die Vorgaben unterschiedlicher Prüfer bei der Teildiplomprüfung sollte Ihre Gesetzesausgabe möglichst keine persönlichen Notizen, kann aber farbige Markierungen und Unterstreichungen enthalten.Für ein positives Zeugnis ist grundsätzlich eine insgesamt positive Beurteilung der voraussichtlich am 28.4.2020 und am 9.6.2020 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend") erforderlich.Ich räume aber der Mitarbeit in der Übung durch freiwillige Meldungen oder bei Aufruf einen hohen Stellenwert ein. Eine negative Klausurnote oder eine versäumte Klausur kann daher auch durch entsprechende mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden. Entsprechende Mitarbeit ist jedoch nur eine Mitarbeit, die mich in Qualität und Intensität davon überzeugt, dass Sie sich eingehend und regelmäßig mit Zivilverfahrensrecht beschäftigt haben. Weil es immer vorkommen kann, dass Sie bei einer Klausur verhindert sind, sollten Sie daher rechtzeitig aktive Mitarbeit an den Tag legen.Entsprechend kann sich daher aber auch eine grundsätzlich verweigerte Mitarbeit oder eine Mitarbeit, die mich davon überzeugt, dass Sie sich nicht (oder: nach einer schönen ersten Klausur: nicht mehr) auf die Übung vorbereiten und nur punktuell Leistungen erbringen, negativ auf Ihre Note auswirken.Die Benotung kann daher vom arithmetischen Mittel Ihrer beiden Klausurnoten um bis zu 2 Notengrade abweichen.Anmeldung:Anmeldungen sind ausschließlich online über U:SPACE, nicht aber durch Kontaktaufnahme mit mir und auch nicht in der Übungsstunde möglich.ACHTUNG!
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste und andere taugliche Maßnahmen (freiwillige Mitarbeit, Aufruf,...) nachgewiesen.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Pflichtübung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Mitarbeit in der ersten Stunde, sonst nach der Reihung in der Warteliste, vorgenommen.
Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn man keinerlei Leistung erbracht hat), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie sich gegebenenfalls bis 23.3.2020, 23.59 Uhr, abmelden müssen!Nachträglich werden keine Studierenden aufgenommen.Abmeldung:Die Abmeldung ist bis (einschließlich) 23.3.2020, 23.59 Uhr, per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at möglich.
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste und andere taugliche Maßnahmen (freiwillige Mitarbeit, Aufruf,...) nachgewiesen.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Pflichtübung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Mitarbeit in der ersten Stunde, sonst nach der Reihung in der Warteliste, vorgenommen.
Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn man keinerlei Leistung erbracht hat), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie sich gegebenenfalls bis 23.3.2020, 23.59 Uhr, abmelden müssen!Nachträglich werden keine Studierenden aufgenommen.Abmeldung:Die Abmeldung ist bis (einschließlich) 23.3.2020, 23.59 Uhr, per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at möglich.
Prüfungsstoff
Literatur
Ich empfehle Ihnen, nach jener Lernunterlage zu lernen, die Ihnen am ehesten „liegt“; lesen Sie dafür einfach ein ausgewähltes Kapitel in verschiedenen Lernunterlagen durch und vergleichen Sie. Zu Beginn (um zunächst einen guten Überblick zu bekommen) empfehlen sich eher kürzere Darstellungen. Im Zweifelsfall werfen Sie bitte einen Blick auf die von mir zur Teildiplomprüfung empfohlenen Werke oder die Empfehlungen Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers. In jedem Fall aber: lesen Sie zu den Themen, die Sie lernen, auch das Gesetz, und zwar nicht bloß den jeweiligen Paragraphen, sondern zumindest die kleinste zusammengehörende Einheit (Titel, Abschnitt, Teil).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15