Universität Wien

030195 PUE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

nähere Informationen siehe moodle.univie.ac.at, die Übungsfälle sind rechtzeitig auf Moodle abrufbar.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 19.03. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 16.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 23.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 07.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 14.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 21.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 28.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 04.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 11.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 18.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wir möchten mit Ihnen üben, wie man mit realen Fragestellungen aus den prüfungsrelevanten Schwerpunkten des Zivilverfahrensrechts umgeht. Diese Situationen möchten wir Ihnen systematisch aufarbeiten und Ihnen beibringen, wie man Fragen dazu rechtlich richtig sowie ökonomisch und sprachlich verständlich beantwortet.
Uns geht es allerdings zuallererst um Ihre Bedürfnisse im Fach Zivilverfahrensrecht: Sie sollen idealerweise in der Übung aktiv Ihre Fragen einbringen. Allenfalls sollten wir an Ihrer Mitarbeit erkennen, was Ihnen fehlt.
Damit wir auf diese Art üben können, ist es aber unbedingt notwendig, dass auch Sie sich auf die Übung vorbereiten und in der Übung möglichst bereits ab der ersten Stunde selbst aktiv werden. Die Übung dient - wie der Name zeigt - nämlich nicht mehr dazu, dass wir Ihnen erstmals beibringen, was Sie auch selbst aus dem Gesetz und den Lehrbüchern etc. erwerben können. Mit diesem Wissen sollen Sie nämlich schon in die Übung kommen. Wir möchten mit Ihnen üben, dieses Wissen auf Sachverhalte anzuwenden.
Sie müssen sich tatsächlich bereits vorweg und später auch begleitend durch den Besuch der Vorlesung(en) und die Lektüre von Lehrbüchern und der zu den Fällen angegebenen Literatur oder Judikatur auf die Übung vorbereiten.
Ideal (und auch: lerntechnisch äußerst klug) wäre es, wenn Sie bereits vor der ersten Übungsstunde eine kurze Darstellung des gesamten Zivilprozessrechts überfliegen, um das, was wir üben, besser einordnen zu können und durch die Anwendung Ihres Wissens in der Stunde dieses festigen.
Wenn Sie von der Übung profitieren wollen, sollten Sie nicht erst nach dem Absolvieren der Übung, gerade einmal vier Wochen vor ihrem Antritt zur mündlichen Teildiplomprüfung mit dem Lernen beginnen, sondern bereits vor der Übung, spätestens jedoch mit deren Beginn. Wenn Sie Wissen zum Zivilverfahrensrecht dauerhaft behalten wollten, sollten Sie es nicht ins Kurzzeitgedächtnis stopfen; Sie können ja jetzt noch nicht ausschließen, dass Sie dieses Wissen Ihr Leben lang benötigen. Deswegen gehört es ins Langzeitgedächtnis.
Ein Blick auf die während des Semesters abrufbaren Übungsaufgaben mit Hinweisen zu den in der jeweiligen Übungsstunde behandelten Stoffgebieten sowie zu allfälliger Literatur in den Tagen vor der jeweiligen Übungsstunde reicht daher für sich alleine nicht aus.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Beurteilung Ihrer mündlichen Mitarbeit, kleinere Leistungsüberprüfungen über Moodle und durch eine Klausur/Hausarbeit. Sowohl bei der Klausur/Hausarbeit und den schriftlichen Leistungsüberprüfungen als auch bei der mündlichen Mitarbeit ist die Verwendung des Gesetzes nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht; im Hinblick auf die Vorgaben unterschiedlicher PrüferInnen bei der Teildiplomprüfung sollte Ihre Gesetzesausgabe möglichst keine persönlichen Notizen, kann aber farbige Markierungen und Unterstreichungen enthalten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist sowohl mündliche als auch schriftliche Mitarbeit, also eine mehr als nur punktuelle mündliche Mitarbeit und eine positive schriftliche Mitarbeit (bei einem Zwischentest oder der Klausur/Hausarbeit). Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Beurteilt wird nach einem Punktesystem, in dem mündliche und schriftliche Leistungen in etwa gleich gewichtet sind. Zu einer nach obigen Kriterien positiven Note wird dann die Klausur/Hausarbeit etwa zu 35%, die Zwischentests etwa zu 15%, beitragen, die regelmäßige mündliche Mitarbeit etwa zu 50%. Eine Feinabstimmung wollen wir nach Kenntnis der Rahmenbedingungen (Teilnehmeranzahl) zu Beginn des Semesters mit Ihnen vornehmen.

Anmeldung:
Anmeldungen sind ausschließlich online über U:SPACE, nicht aber durch Kontaktaufnahme mit uns und auch nicht in der Übungsstunde möglich.
ACHTUNG!
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch diverse taugliche Maßnahmen (freiwillige Mitarbeit, Aufruf, ...) nachgewiesen.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Mitarbeit in der ersten Stunde, sonst nach der Reihung in der Warteliste, vorgenommen.
Alle Studierenden, die sich angemeldet haben, werden auch beurteilt, sofern sie sich nicht zeitgerecht von der Übung abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall eines Hindernisses einen wichtigen Grund für die unterbliebene Abmeldung glaubhaft machen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie sich gegebenenfalls bis 30.4.2024, 23:59 Uhr, abmelden müssen!
Nachträglich werden keine Studierenden aufgenommen.

Abmeldung:
Die Abmeldung ist bis (einschließlich) 30.4.2024, 23:59 Uhr, per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at möglich.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff bei den schriftlichen Leistungsüberprüfungen werden jene Themengebiete sein, die in den Übungseinheiten besprochen wurden.

Literatur

Wir empfehlen Ihnen, nach jener Lernunterlage zu lernen, die Ihnen am ehesten "liegt"; lesen Sie dafür einfach ein ausgewähltes Kapitel in verschiedenen Lernunterlagen durch und vergleichen Sie. Zu Beginn (um zunächst einen guten Überblick zu bekommen) empfehlen sich eher kürzere Darstellungen. Im Zweifelsfall werfen Sie bitte einen Blick auf die von uns zur Teildiplomprüfung empfohlenen Werke oder die Empfehlungen Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers. In jedem Fall aber: lesen Sie zu den Themen, die Sie lernen, auch das Gesetz, und zwar nicht bloß den jeweiligen Paragraphen, sondern zumindest die kleinste zusammengehörende Einheit (Titel, Abschnitt, Teil).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 11.03.2024 20:45