030202 UE Übung aus Verfassungsgeschichte (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 11.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Donnerstag 18.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 25.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 08.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 15.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 22.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 29.11. 14:00 - 15:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 29.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 06.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 13.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 10.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 17.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 24.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren und mündliche Mitarbeit, wobei pro Übungseinheit eine Mitarbeitsleistung erbracht werden kann.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Gesamtnote setzt sich aus dem Durchschnitt der bei zwei Klausuren erbrachten schriftlichen Leistungen zusammen, wobei eine nicht mitgeschriebene Klausur einem "Nicht Genügend" gleichgehalten wird. Die Mitarbeit ist eine weitere Teilleistung, die sich im Falle einer Zwischennote positiv auf die Gesamtbeurteilung auswirken kann. Bei außergewöhnlicher Mitarbeit, kann sich die Gesamtbeurteilung auch um einen ganzen Notengrad verbessern.
Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist (mit Ausnahme der ersten Übungseinheit) gestattet.
Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist (mit Ausnahme der ersten Übungseinheit) gestattet.
Prüfungsstoff
Die Gesamtnote setzt sich aus dem Durchschnitt der bei den zwei Klausuren erbrachten schriftlichen Leistungen zusammen, wobei eine nicht mitgeschriebene Klausur einem "Nicht Genügend" gleichgehalten wird. Studierende, die aufgrund der beiden Klausurnoten zwischen zwei Noten stehen, erhalten bei ausreichender Mitarbeit (mindestens vier Pluspunkte) die bessere Note (das gilt auch für Studierende, die aufgrund der schriftlichen Leistung zwischen 4 und 5 stehen).
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist (mit Ausnahme der ersten Übungseinheit) gestattet.
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist (mit Ausnahme der ersten Übungseinheit) gestattet.
Literatur
Österreichische Arbeitsgemeinschaft Rechtsgeschichte (Hg.), Rechts- und Verfassungsgeschichte, neueste Auflage
Quellensammlung (QUESA) Verfassungsgeschichte, 3. Auflage
Quellensammlung (QUESA) Verfassungsgeschichte, 3. Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Methode: Besprechung des von den TeilnehmerInnen selbst zu erarbeitenden Stoffes sowie gemeinsame Lektüre und Auslegung von Quellenstellen. Die Lehrveranstaltung ist mit der Lernplattform Moodle verbunden. Auf dieser finden sich Angaben zu dem Stoff und den Quellenstellen, die für die jeweiligen Übungseinheiten vorzubereiten sind.