Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030202 PKU Klausurenkurs Strafrecht (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.09.2023 00:01 bis Di 26.09.2023 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2023 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
10.10.2023 - Einführung in die Klausurlösungstechnik
11.10.2023 - erste Klausur
16.10.2023 - zweite Klausur
18.10.2023 - Besprechung der ersten Klausur
23.10.2023 - Besprechung der zweiten Klausur
25.10.2023 - erste Modulprüfungsklausur
09.11.2023 - Besprechung der ersten MP-Klausur
13.11.2023 - zweite MP-Klausur
21.11.2023 - Besprechung der zweiten MP-Klausur
- Dienstag 10.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.10. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 16.10. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 18.10. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 23.10. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 25.10. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 13.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 21.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.11. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da der Kurs eine sinnvolle Prüfungsvorbereitung ermöglichen und Gelegenheit zum Üben geben soll, wird lediglich eine Teilnahme am Kurs bestätigt. Eine Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung durch Noten erfolgt nicht. Die korrigierten Arbeiten werden dennoch mit Noten versehen, um Ihnen die Einschätzung Ihrer Leistung besser zu ermöglichen.
Da der Kurs eine sinnvolle Prüfungsvorbereitung ermöglichen und Gelegenheit zum Üben geben soll, wird lediglich eine Teilnahme am Kurs bestätigt. Eine Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung durch Noten erfolgt nicht. Die korrigierten Arbeiten werden dennoch mit Noten versehen, um Ihnen die Einschätzung Ihrer Leistung besser zu ermöglichen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 08.11.2023 08:47
Der Kurs beginnt am Di, den 10. Oktober 2023 mit einer gemeinsamen Falllösung anhand eines Musterfalles. Danach werden zwei Klausuren im Ausmaß einer Übungsklausur und zwei Klausuren im Ausmaß einer Modulprüfung stattfinden. Die Klausuren werden unter Prüfungsbedingungen (Zeitdauer, Hilfsmittel; Klausuraufsicht) abgehalten. Die Lösung wird jeweils gemeinsam besprochen.
Jede/r TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jeweils eine Übungsklausur und eine Modulprüfungsklausur korrigieren zu lassen. Für alle TeilnehmerInnen werden die Angaben ebenso wie Punkteschemata auf moodle zur Verfügung gestellt, so dass auch für jene Klausuren, die nicht korrigiert werden, eine Selbsteinschätzung im Rahmen der Besprechungen möglich ist.
Inhaltlich soll der Kurs auf die schriftliche Modulprüfung vorbereiten und beschäftigt sich demgemäß sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung (siehe dazu die Stoffabgrenzung).Vorbereitung: Der Kurs kann bei der Prüfungsvorbereitung lediglich unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher erwartet, dass sie schon bei Beginn des Kurses über breites Prüfungswissen verfügen.Lernbehelfe: Bitte haben Sie bei jeder Kurseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe dabei! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung führt.