Universität Wien

030208 SE Adolf Julius Merkl und die Reine Rechtslehre (2019S)

für DiplomandInnen und DissertantInnen

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 16 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 13.03. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 20.03. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 27.03. 17:30 - 19:30 Hörsaal 1 Schenkenstraße 8-10 5.OG
  • Mittwoch 03.04. 17:30 - 19:30 Hörsaal 1 Schenkenstraße 8-10 5.OG
  • Mittwoch 10.04. 17:30 - 19:30 Hörsaal 1 Schenkenstraße 8-10 5.OG
  • Mittwoch 08.05. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 15.05. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 29.05. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 05.06. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 12.06. 17:30 - 20:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 19.06. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Adolf Julius Merkl (1890-1970) steht als Mitbegründer der Reinen Rechtslehre zurecht neben Hans Kelsen. Merkl entwickelte seine höchst innovativen Lehren – Stufenbau, „Doppeltes Rechtsantlitz“, Rechtskraft, Fehlerkalkül – zwar fußend auf Kelsens Grundeinsichten, doch zumeist aus konkreten Rechtsproblemen heraus, die die Rechtslehre in der späten Monarchie und Ersten Republik beschäftigten. Zum Unterschied zu Kelsen ist Merkls Rechtstheorie nicht in eine überwölbende „Weltanschauung“ eingebettet, er war ein „Querdenker“.
Das Seminar ist hauptsächlich Merkls Beiträgen zu den eingangs genannten Themen gewidmet, doch behandeln wir auch seine Beiträge zum Verfassungsrecht, seine politische Stellung und Aspekte seines Spätwerks.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für Diplomand*innen: Thesenblatt, Seminararbeit (entsprechend den Vorgaben der Fakultät) und 20-minütiger Vortrag.
Für Doktorand*innen: Thesenblatt, Seminararbeit im Umfang von zehn Seiten und 20-minütiger Vortrag.
Für Wahlfachanrechnungen: 20-minütiger Vortrag.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit bei allen Terminen, Erstellen eines Thesenblatts, Abhalten des Vortrags, rechtzeitige Abgabe der Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Entsprechend dem gewählten Thema.

Literatur

Primärtexte werden auf Moodle zur Verfügung gestellt, weitere Literatur muss eigenständig recherchiert werden.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27