Universität Wien

030209 UE Anfängerpflichtübung aus Öffentlichem Recht (2016S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

9.9.2016 1. Stunde, Eingangstest
Grundlagen des Verfassungsrechts
Internationale Dimensionen des Verfassungsrechts

14.9.2016 2. Stunde, 1. Test (gesamter Stoff der 1. Stunde)
Grundprinzipien
Kompetenzverteilung und Kompetenzinterpretation

16.9.2016 3. Stunde, 2. Test (gesamter Stoff der 2. Stunde)
Gesetzgebung des Bundes
Gesetzgebung der Länder

19.9.2016 4. Stunde, 3 Test (gesamter Stoff der 3. Stunde)
Grundsätze der Vollziehung und des Verwaltungshandelns

21.9.2016 5. Stunde, 4. Test (gesamter Stoff der 4. Stunde)
Die Vollziehung der Länder
Die Selbstverwaltung
Rechtsschutz und Kontrolle im Überblick
Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof

23.9.2016 6. Stunde, 5. Test (gesamter Stoff der 5. Stunde)
Rechtsschutz und Kontrolle
- Volksanwaltschaft
- Rechnungshof
- Allgemeine Grundrechtslehren

  • Freitag 09.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 14.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 16.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 19.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 21.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 23.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung wird vorrangig für Studierende angeboten, die die FÜM II bereits positiv absolviert haben. Eventuelle Restplätze werden an Studierende vergeben, die schon die Modulprüfung aus ZVR bestanden haben.

Da die Übung primär für RepetentInnen gedacht ist, findet in der ersten Stunde ein Eingangstest statt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilt werden Studierende, die den Eingangstest und zumindest einen weiteren Test mitgeschrieben haben.

Positiv beurteilt werden Studierende, die den Eingangstest und mindestens drei (weitere) Tests positiv absolviert haben oder Studierende, die vier weitere Tests (von fünf weiteren Tests) positiv absolviert haben. Weiters müssen vier Mitarbeitsplus (mündliche Mitarbeit) erlangt werden. Die Note wird grundsätzlich auf Grund der besten drei Tests ermittelt. Alles was über die geforderten Mindestleistungen hinausgeht, kann sich positiv auf die Gesamtnote auswirken.

Prüfungsstoff

Grundzüge des Verfassungsrechts; Vorbereitung zB Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht (L-Ü-W) (2015)

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht (L-Ü-W) (2015)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15