030209 UE Anfängerpflichtübung aus Öffentlichem Recht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.08.2016 00:01 bis Fr 02.09.2016 23:59
- Abmeldung bis Di 06.09.2016 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
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9.9.2016 1. Stunde, Eingangstest
Grundlagen des Verfassungsrechts
Internationale Dimensionen des Verfassungsrechts
Grundprinzipien
Kompetenzverteilung und Kompetenzinterpretation16.9.2016 3. Stunde, 2. Test (gesamter Stoff der 2. Stunde)
Gesetzgebung des Bundes
Gesetzgebung der Länder19.9.2016 4. Stunde, 3 Test (gesamter Stoff der 3. Stunde)
Grundsätze der Vollziehung und des Verwaltungshandelns21.9.2016 5. Stunde, 4. Test (gesamter Stoff der 4. Stunde)
Die Vollziehung der Länder
Die Selbstverwaltung
Rechtsschutz und Kontrolle im Überblick
Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof23.9.2016 6. Stunde, 5. Test (gesamter Stoff der 5. Stunde)
Rechtsschutz und Kontrolle
- Volksanwaltschaft
- Rechnungshof
- Allgemeine Grundrechtslehren
- Freitag 09.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 16.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 19.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 23.09. 10:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Lehrveranstaltung wird vorrangig für Studierende angeboten, die die FÜM II bereits positiv absolviert haben. Eventuelle Restplätze werden an Studierende vergeben, die schon die Modulprüfung aus ZVR bestanden haben.Da die Übung primär für RepetentInnen gedacht ist, findet in der ersten Stunde ein Eingangstest statt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilt werden Studierende, die den Eingangstest und zumindest einen weiteren Test mitgeschrieben haben.Positiv beurteilt werden Studierende, die den Eingangstest und mindestens drei (weitere) Tests positiv absolviert haben oder Studierende, die vier weitere Tests (von fünf weiteren Tests) positiv absolviert haben. Weiters müssen vier Mitarbeitsplus (mündliche Mitarbeit) erlangt werden. Die Note wird grundsätzlich auf Grund der besten drei Tests ermittelt. Alles was über die geforderten Mindestleistungen hinausgeht, kann sich positiv auf die Gesamtnote auswirken.
Prüfungsstoff
Grundzüge des Verfassungsrechts; Vorbereitung zB Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht (L-Ü-W) (2015)
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht (L-Ü-W) (2015)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15