030214 KU Diskriminierungsschutz - Implementierung, Bewusstsein und Argumentationstechnik (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldezeitraum: 1. März 2016 bis 15. März 2016 per E-Mail an Frau Michaela Kaipl (michaela.kaipl@univie.ac.at) A U S G E B U C H T
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Anmeldezeitraum: 1. März 2016 bis 15. März 2016 per E-Mail an Frau Michaela Kaipl (michae-la.kaipl@univie.ac.at).
Vorbesprechung via email am Montag, den 21.März 2016 ONLINEHaupttermine:
Montag, der 25. April 2016 von 9.00-16.00 Uhr STÖCKL Festsaal, Campus Altes AKH
Dienstag, der 26. April 2016 von 9.00-16.00 Uhr STÖCKL Festsaal
Mittwoch, der 27. April 2016 von 9.00-16.00 Uhr STÖCKL Festsaal
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
aktive Mitarbeit, mündliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Lehrveranstaltung soll es sein, unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Blick zu schärfen für unterschiedliche Gleichheitsvorstellungen und deren Auswirkungen (Universalismus, Kulturrelativismus, Multikulturalismus und Kosmopolitismus), für offene und versteckte Formen von Diskriminierung, für Bedingungen einer effektiven Implementierung von rechtlichem Diskriminierungsschutz und für die rechtspolitische Reichweite der Regelungen. Eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Lage soll in eine Perspektivenentwicklung münden.
Prüfungsstoff
Ein einführender Workshop und ein intensives Argumentationstraining sollen die Studierenden befähigen, die eigenen Denkmuster zu überprüfen und die Handlungsfähigkeit auf der argumentativen Ebene zu erhöhen.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47
Die Analyse von Regelungen aus dem geltenden Gleichbehandlungsrecht soll rechtspolitische Spiel-räume aufzeigen. Darüber hinaus werden im Kurs gemeinsam die Bedingungen erarbeitet, um von einer gesetzlichen Regelung zu einer guten Umsetzung der gesetzlichen Regelung in der Praxis zu kommen.Schließlich soll die gegenwärtige Lage im Gleichbehandlungsbereich bewertet werden und es sollen Perspektiven für eine Weiterentwicklung entworfen werden.