Universität Wien

030214 KU Praktische Rechtsdurchsetzung: Behörden und Verfahren - Prozessspiel (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Persönliche Anmeldung per E-mail an michaela.kaipl@univie.ac.at (von 01.10.2016 bis 09.10.2016) und Teilnahme an der Vorbesprechung.

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung am 13.10.2016, 10-12h am Institut für Arbeits- und Soialrecht, Zi 001, Schenkenstraße 8-10, 3. Stock, Stiege 2

Weitere Termine:
01.12.2016 von 9-16h AK Wien, Prinz Eugen-Straße 20, 6. Stock, Sitzungssaal 4
11.01.2017 von 9-16h ASG Wien

Für nähere Informationen siehe http://arbeitsrecht.univie.ac.at/


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Vorbesprechung und Einführung:
Im Rahmen dieser Einheit werden die Studierenden über den genauen Zeitplan und detaillierten Inhalt des Seminars informiert. Außerdem werden das Rechtsschutz- und Rechtsdurchsetzungssystem des Gleichbehandlungsrechts wiederholt. Dabei werden insb die Besonderheiten bei zivil- bzw arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren rekapituliert. Darauf folgt ein theoretischer Input zum Verfahrensgang vor der Gleichbehandlungskommission. Abschließend werden den Studierenden die Sachverhalte der beiden Fallstudien ausgehändigt. Die Studierenden werden zur Bearbeitung der Fallbeispiele in vier Gruppen eingeteilt: Antragsteller_innen/Kläger_innen, Antragsgegner_innen/Beklagte, Mitglieder der Gleichbehandlungskommission und Richter_innen. Nach einen vorgegebenen Zeitplan haben die Antragsteller_innen und die Antragsgegner_innen ihre jeweiligen Schriftsätze als Hausarbeit vorzubereiten. Auch die die Kläger_innen und Beklagten die entsprechenden Schriftsätze (Klage und Klagebeantwortung) einbringen. Die jeweiligen Verfahrenesgegener_innen habend darauf mit einem Schriftsatz zur Vorbereitung auf die Verhandlung zu antworten.

Erster Verhandlungstag:
Am ersten Verhandlungstermin werden die Antragsteller_innen und die An-tragsgegner_innen ihre Schriftsätze vor der Gleichbehandlungskommission vortragen und ihre jeweiligen Argumente vorbringen. Dazu werden auch Rollen für zu vernehmende Auskunftspersonen vergeben. Im Anschluss daran wird die Kommission ihre Entscheidung verkünden, die sie auf den Fakten des Fallbeispiels aufzubauen und gut zu begründen hat. Eine schriftliche Ausfertigung folgt.

Zweiter Verhandlungstag:
Der zweite Verhandlungstermin widmet sich der kontradiktorischen mündlichen Verhandlung der Fallstudie vorGericht. Die Studierenden werden die Möglichkeit haben, Zeugen zu laden, die von Mitgliedern einer jeweils anderen Gruppe gespielt werden. Die LV-Leiter_innen werden das Rollenspiel im Anschluss analysieren und Fragen der Studierenden beantworten. Die Gruppe der Richter_innen hat danach das Urteil in schriftlich ausgearbeiteter Form an die LV-Leiter_innen abzugeben.

Alle Teilnehmer_innen am Prozessspiel haben eine schriftliche Reflexion zum Erleben der eigenen Rolle im Gerichtsverfahren bzw der GBK abzufassen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Notenvergabe erfolgt auf Basis der schriftlichen Ausarbeitungen sowie auf Basis der mündlichen Präsentationen. Es besteht für alle drei Termine Anwesenheitspflicht: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. In begründeten und nachgewiesenen Fällen können Studierende von den LV-LeiterInnen von der Anwesenheitspflicht entbunden werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Besonderheiten des zivil- bzw arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens sowie des Verfahrens vor der GBK werden verglichen und Unterschiede herausgearbeitet. Die Studierenden sollen mit Fallstudien befasst und aktiv in ,,Prozess-Spiele“ eingebunden werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Verfassen von Schriftsätzen und Entscheidungen, der Einnahme einer Rolle im Prozessspiel sowie der Reflexion über diese.

Prüfungsstoff

Nur ein kleiner Teil des Seminars weist klassischen frontalen Vortragscharakter auf, der Schwerpunkt liegt auf der Einnahme von Rollen durch Studierende in einem Prozessspiel. Als Fallstudien werden zwei Fälle von Diskriminierung herangezogen, die zumeist mehrere Formen von Diskriminierung umfassen. Dadurch soll die Argumentationsfähigkeit der Studierenden gefördert werden. Durch die Teilnahme an einer Simulation eines Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission bzw eines Gerichtsverfahrens, sollen sich die Studierenden mit der relevanten nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung wie auch mit den einschlägigen europarechtlichen Rahmenbestimmungen auseinandersetzen. Sie sind gefordert sich mit einer Fallstudie zu beschäftigen, strategisch zu denken, Argumente zu formulieren und dabei die formalen Anforderungen der jeweiligen Verfahren mitzudenken und zu beachten. Auf Basis ihrer eigenen gedanklichen Vorarbeiten haben sie Schriftsätze bzw begründete Entscheidungen zu erarbeiten. Eine schriftliche Reflexion der eigenen Rolle im Verfahren soll das Verständnis für dessen Stärken und Schwächen aus Sicht der Beteiligten entwickeln.
Ein zusätzlicher Vorteil dieses überaus praktischen Zugangs soll durch die Einbeziehung von Prakti-ker_innen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Gleichbehandlungskommission, den Interessensvertretungen (AK/WKÖ) und der Gerichte erfolgen, die den Studierenden entsprechende Einblicke in ihre tägliche Arbeit ermöglichen.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Sa 18.07.2020 00:14