030218 KU Einführung in das Schadenersatzrecht (2017W)
Mit rechtsvergleichenden Bezügen; auch für NichtjuristInnen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 15.09.2017 00:01 bis So 08.10.2017 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Testtermine: 8.11. und 15.11.
- Freitag 20.10. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
- Montag 06.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 07.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 08.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 13.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 14.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 15.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in das Schadenersatzrecht inkl. rechtsvergleichender Bezüge.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle: 2 Tests (je 45%) und Mitarbeit (10%)
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Teilnehmer kennen die Grundlagen des Schadenersatzrechts und der rechtsvergleichenden Methode.
Prüfungsstoff
Vortrag und Diskussion.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15