030218 VO Was ist Rechtspluralismus? (2018W)
auch für DiplomandInnen und DissertantInnen
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Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
23.10.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
30.10.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
06.11.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
13.11.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
20.11.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
27.11.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
04.12.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
11.12.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
08.01.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
15.01.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
22.01.
12:00 - 14:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung am Semesterende (Dauer 60 Minuten), die Mitwirkung an den Debatten in mindestens zwei Einheiten wird in die Benotung einbezogen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Beurteilung müssen 50% der Punkte erreicht werden.
Prüfungsstoff
Der in der VO behandelte Stoff, ergänzt durch ausgewählte Pflichtlektüre.
Literatur
wird in der VO bekannt gegeben,
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
In der Lehrveranstaltung werden wichtige Ansätze vorgestellt, die im Rahmen der Rechts- und Sozialwissenschaften entwickelt wurden, um die Interaktion und gegenseitige Durchdringung von nicht-staatlichen Normsystemen und staatlichem Recht zu erfassen, zu analysieren und deren praktische Konsequenzen zu lösen. Der Schwerpunkt der LV wird auf aktuellen akademischen konzeptuellen und methodischen Debatten liegen.
Rechtspluralismus wird einerseits als erkenntnisstrukturierend für die Erfassung nicht-staatlichen Rechtes dargestellt. Es wird in der Folge gezeigt, wie sich das offizielle Recht den menschenrechtlichen, aber auch legitimitätsbedrohenden Herausforderungen stellt, die durch verschiedene Interaktionen mit nicht-staatlichen Normsystemen entstehen. Als case studies wird auf die Anerkennung indigener Rechtsprechung in Staaten Lateinamerikas und die Diskurse um normative „Parallelstrukturen“ (sharia?) in Europa eingegangen.
Lehrziel:
Die Studierenden werden mit den von den Sozialwissenschaften und der Rechtswissenschaft entwickelten nicht-staatsbezogenen Konzipierungen des Rechtsbegriffes vertraut gemacht. Es wird verdeutlicht, dass Rechtspluralismus ein konzeptueller Rahmen für zentrale konfliktorientierte Fragestellungen. ist.
Methode:
Im Mittelpunkt jeder Vorlesungseinheit sollen ein oder zwei Textdokumente stehen, die von den Studierenden vorbereitend gelesen werden.
Die Inhalte der Texte werden im Detail in den VO-Einheiten unter Anleitung des LV-Leiters erörtert. Ziel ist, repräsentative und relevante Originaltexte von wichtigen AutorInnen zum Semesterthema kritisch kennenzulernen.