030219 KU Konsumentenschutzrechtliche Aspekte des Diskriminierungsschutzes (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 01.03.2018 00:01 bis Mi 14.03.2018 23:59
- Abmeldung bis Mi 21.03.2018 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Vorbesprechung: Online per E-Mail am 20.03.2018
Anmeldung für externe Interessent/innen per E-Mail an michaela.kaipl@univie.ac.at- Donnerstag 14.06. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 15.06. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Seit der Umsetzung der AntirassismusRL 2000/43/EG im Jahr 2004 wurden die Ziele der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Herkunft auch auf Rechtsverhältnisse außerhalb des Arbeitsverhältnisses ausgedehnt. Die Ethnie blieb für einige Jahre auch einziges Merkmal bei dem der Schutz vor Diskriminierung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses geregelt wurde. Erst durch die Umsetzung der erweiterten GleichbehandlungsRL 2004/113/EG mit der GlBG Novelle 2008 erstreckte sich der Diskriminierungsschutz auch auf Gleichbehandlung der Geschlechter. Die Auswirkungen des III. Teils des Gleichbehandlungsgesetzes auf Konsumentinnen und Konsumenten beim Sozialschutz und sozialen Vergünstigungen, bei Bildung und beim Zugang zu diversen Gütern und Dienstleistungen, einschließlich von Wohnraum, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und der Belästigung im Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit werden anhand von Fallbeispielen, nationalen und internationalen Gerichtsentscheidungen sowie Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission erarbeitet. Eingegangen wird auch auf das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung und die Möglichkeiten, die das Behindertengleichstellungsgesetz Menschen mit Behinderung gebracht hat, Diskriminierungen abzubauen und sich gegen Diskriminierung zu schützen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliches Referat, schriftliche Aufbereitung des Referates, Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gleichbehandlungsrechts
Prüfungsstoff
Vortrag, Referate der Studierenden
Die oben angeführten Themen und Fragestellungen werden anhand von schriftlichen Vortragsunterlagen und mündlichen Referaten erarbeitet. Im Rahmen der Referate sollen themenspezifische Fragen von den jeweiligen Vortragenden formuliert werden, die im Anschluss in der Gruppe diskutiert werden sollen.
Vorbesprechung und Einführung (März):
Im Zuge der Vorbesprechung können die Studierenden Fragen zu den Referatsthemen und zum Lehrgang selbst stellen. Mit den Referaten sollen alle Diskriminierungstatbestände aufgearbeitet werden. Die Referate werden den Studierenden zugeteilt, Themenwünsche können per Mail bei der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden gerne berücksichtigt, sofern alle Themenbereiche durch Referate abgedeckt sind. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die schriftlichen Unterlagen und Referate vorzubereiten.
Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Juni):
Input durch die Vortragende mit Beispielen aus der Beratungstätigkeit im Konsumentenschutz.
Die Studierenden tragen ihre Referate passend zum Input vor. Die zeitliche Verteilung wird am ersten Seminartag vereinbart. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden oder, die sich aus den Referaten ergeben.
Die oben angeführten Themen und Fragestellungen werden anhand von schriftlichen Vortragsunterlagen und mündlichen Referaten erarbeitet. Im Rahmen der Referate sollen themenspezifische Fragen von den jeweiligen Vortragenden formuliert werden, die im Anschluss in der Gruppe diskutiert werden sollen.
Vorbesprechung und Einführung (März):
Im Zuge der Vorbesprechung können die Studierenden Fragen zu den Referatsthemen und zum Lehrgang selbst stellen. Mit den Referaten sollen alle Diskriminierungstatbestände aufgearbeitet werden. Die Referate werden den Studierenden zugeteilt, Themenwünsche können per Mail bei der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden gerne berücksichtigt, sofern alle Themenbereiche durch Referate abgedeckt sind. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die schriftlichen Unterlagen und Referate vorzubereiten.
Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Juni):
Input durch die Vortragende mit Beispielen aus der Beratungstätigkeit im Konsumentenschutz.
Die Studierenden tragen ihre Referate passend zum Input vor. Die zeitliche Verteilung wird am ersten Seminartag vereinbart. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden oder, die sich aus den Referaten ergeben.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15