Universität Wien

030219 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 13.03. 12:00 - 13:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 19.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.04. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 16.04. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 24.04. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 30.04. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 07.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 28.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 03.06. 14:30 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 11.06. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 18.06. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung hat zum Ziel, bereits erworbenes Wissen mittels der Beantwortung von Fragen (mit Blick auf die Modulprüfung) sowie der Lösung von Fällen (mit Blick auf die FÜM III) zu festigen bzw zu vertiefen und neue Aspekte im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Problemen zu generieren. Inhalt der Lehrveranstaltung ist das österreichische Bundesverfassungsrecht.

Methode: Diskussion Fällen, die über Moodle bereitgestellt werden und von den Studierenden vorzubereiten sind. Mündliche Diskussion von Fragen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Basis der Bewertung ist die mündliche Mitarbeit und eine Klausur. Die mündliche Mitarbeitsnote kann durch eine Klausur verbessert werden. Es werden zwei je einstündige Präsenzklausuren angeboten. Es zählt nur eine (die bessere) Klausur!

Die Verwendung einer unkommentierten aktuellen Gesetzesausgabe (Kodex, RIS-Ausdrucke etc) bei der Klausur und während der Lehrveranstaltung ist gestattet und auch erwünscht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen: Für eine positive Beurteilung bedarf es wiederholter mündlicher Mitarbeitsleistungen sowie durchgehender Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet). Unentschuldigtes Nichterscheinen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung.

Beurteilungsmaßstab: Studierende müssen mindestens an einer Klausur teilnehmen und diese bestehen. Positive Klausurnote erfolgt bei Bewertung mit mindestens "genügend". Bei Teilnahme an beiden Klausuren zählt die Klausur mit der besseren Note. Die Gesamtnote ergibt sich aus der besseren Klausurnote und der Mitarbeitsnote.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff der Klausuren setzt sich aus den in den Einheiten besprochenen Themengebieten zusammen.

Literatur

Folgende Werke werden wahlweise empfohlen:

Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021)
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022)
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht, 11. Auflage (2015)

Berücksichtigt wird immer die aktuelle Rechtslage. Zudem wird eine aktuelle Gesetzesausgabe (zB Kodex Verfassungsrecht 2022/23) benötigt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 29.02.2024 17:45