Universität Wien

030220 KU Europäisches Familienrecht mit Fokus auf Internationales Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (2019S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 19.03. 16:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 21.03. 16:00 - 18:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Dienstag 26.03. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Donnerstag 28.03. 16:00 - 18:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Seit den 1960er Jahren beschäftigen sich internationale Übereinkommen spezifisch mit dem Kind als schutzbedürftige Person. Da Schutzbedürftigkeit nicht automatisch mit Erreichen eines gewissen Alters endet und Erwachsene auf Grund der steigenden Lebenserwartung immer häufiger Schutzmaßnahmen bedürfen, ist in den letzten Jahrzehnten auch der internationale Erwachsenenschutz in den Blickpunkt geraten.
Dieser Kurs zielt darauf ab, die Parallelen und Unterschiede zwischen Kinder- und Erwachsenenschutz in grenzüberschreitenden Konstellationen auf verschiedensten Ebenen aufzuzeigen. Hierzu gehören erstens die auf internationaler Ebene vereinheitlichten Regeln zur internationalen Zuständigkeit, zum anwendbaren Recht sowie zur Anerkennung und Vollstreckung (insb KSÜ und HESÜ); zweitens das dahinterliegende nicht vereinheitlichte nationale Recht mit besonderem Fokus auf Österreich, Deutschland und die Schweiz.

Wesentliche Inhalte:
-Grundlagen des IPR und des europäischen Familienrechts
-grund- und menschenrechtliche Vorgaben des Kinder- und Erwachsenenschutzes
-Fragen des grenzüberschreitenden Kinder- und Erwachsenenschutzes (internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckung)
-rechtsvergleichende Perspektiven des materiellen Kinder- und Erwachsenenschutzrechts mit besonderem Fokus auf Österreich (neues Erwachsenenschutzrecht ab 1.7.2018), Deutschland und die Schweiz

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Leistungskontrolle: Test, Gruppenreferat, freiwillige Mitarbeit verbessert die Note.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzestexte

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden abgemeldet.

Prüfungsstoff

Vortrag und Diskussion

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15