Universität Wien

030223 KU Persönlichkeitsrechte (2020W)

von Privaten und Prominenten; Urhebern; Künstlern

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 200 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 08.10. 16:00 - 19:00 Digital
  • Donnerstag 15.10. 16:00 - 19:00 Digital
  • Donnerstag 22.10. 16:00 - 19:00 Digital
  • Donnerstag 29.10. 16:00 - 19:00 Digital
  • Donnerstag 05.11. 16:00 - 19:00 Digital
  • Donnerstag 12.11. 16:00 - 19:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Darf Satire wirklich alles? Gibt es ein Fotografierverbot? Darf man Gespräche heimlich aufnehmen? Wie kann man gegen Domaingrabbing vorgehen? Kann das wirtschaftliche Fortkommen eines Milliardärs gefährdet werden? Dürfen Journalisten aus privaten Tagebüchern zitieren? Haftet Google für die Autocomplete-Funktion? ..und viele weitere Fragen werden behandelt.

Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über den Schutz von Persönlichkeitsrechten in der österreichischen Rechtsordnung unter Einbeziehung internationaler Rechtsquellen. Die Studierenden können danach Sachverhalte persönlichkeitsrechtlich beurteilen, weil sie theoretisches Wissen erworben und darüber hinaus die einschlägige Rechtsprechung anhand von gemeinsam diskutierten Fällen (OLG, OGH, EuGH, EGMR, BGH) kennengelernt haben.

Im Kurs werden ua behandelt: Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes; Recht am gesprochenen Wort; Recht am eigenen Bild; Namensrecht; Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz; Schutz vertraulicher Aufzeichnungen; Persönlichkeitsrechte des Urhebers; Persönlichkeitsrechte im Internet; Rechtsfolgen bei Eingriffen; gerichtliche Durchsetzung; IPR; Grenzen des Schutzes (insb Meinungs-, Presse-, und Kunstfreiheit).

Die Fälle werden vorab auf der Moodle-Plattform hochgeladen. Machen Sie sich vor der jeweiligen Einheit mit dem Sachverhalt vertraut und überlegen Sie, was beide Seiten für ihren Standpunkt vorbringen könnten und wie Sie als Richter oder Richterin entscheiden würden.
Sie können (freiwillig) Mitarbeitsplus sammeln, indem Sie Ihre Gedanken/Argumentation für drei der vorzubereitenden Fälle in Moodle hochladen. Gleichzeitig üben Sie so für die Klausur.

Für jeden Fall gibt es eine komprimierte und didaktisch aufbereitete Zusammenfassung bzw Übersicht der Entscheidungsgründe sowie der relevanten Argumentationsschritte. Auf diese Art erhalten die Studierenden gleichzeitig auch eine Zusammenfassung des Stoffes und eine Lernunterlage. Diese Zusammenfassungen werden nach den Einheiten auf Moodle hochgeladen.

Der Kurs findet zur Gänze online statt (Videos der Präsentationen samt Audiokommentar, die über die gesamte Kursdauer via Moodle zur Verfügung stehen; Forum mit Diskussionsmöglichkeit für jeden Unterrichtstag).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Klausur. Die Studierenden bearbeiten einen kurzen Fall und argumentieren sowohl aus der Perspektive der klagenden als auch der beklagten Partei. Auf dieser Basis verfassen Sie eine Entscheidung als Richter oder Richterin (wie beim schriftlichen Teil der Rechtsanwaltsprüfung). Die Studierenden können zwischen zwei Fällen wählen, welchen Sie bearbeiten möchten.
Die Klausur findet als „24 Hour Take Home Exam“ statt. Sie sollten die Klausur ohne Unterlagen ausarbeiten können, dürfen aber Ihre Mitschriften und die Kursunterlagen verwenden. Damit Sie sich wegen der Länge der Arbeitszeit nicht stressen, dürfen Sie maximal je eine Seite für die klagende und beklagte Partei sowie maximal zwei Seiten für die Entscheidung verwenden; also insgesamt vier Seiten (Schrift: Times New Roman; Schriftgröße: 12; Zeilenabstand: 1,5; Format: PDF). Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzungen: Grundkenntnisse im bürgerlichen Recht und im Zivilverfahrensrecht. Die Absolvierung der Modulprüfungen ist nicht Voraussetzung, aber hilfreich für das bessere Verständnis des Stoffes.

Beurteilung: Positive Klausur. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann eine Ersatzklausur geschrieben werden.

Mitarbeit verbessert die Note:
- ab 4 Plus: Verbesserung um einen Grad (nicht bei negativer Klausur/nur, wenn keine Zwischennote)
- wenn zwei Klausuren (Klausur und Ersatzklausur):
- - 1 Plus: bessere Note bei Zwischennote
- - 4 Plus: Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)

Angemeldete Studierende, die den Kurs sechs Tage nach Beginn noch nie besucht bzw auf Moodle aufgerufen haben, werden abgemeldet.

Wer nach Ende der Abmeldefrist an der Übung teilnimmt, wird benotet, selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wird. Achten Sie gegebenenfalls darauf, sich rechtzeitig abzumelden. Sie können sich per E-Mail beim Lehrveranstaltungsleiter bis 31.10.2020 abmelden.

Prüfungsstoff

Die im Kurs behandelten Themen: Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes; Recht am gesprochenen Wort; Recht am eigenen Bild; Namensrecht; Persönlichkeitsrechte im Mediengesetz; Schutz vertraulicher Aufzeichnungen; Persönlichkeitsrechte des Urhebers; Persönlichkeitsrechte im Internet; Rechtsfolgen bei Eingriffen; gerichtliche Durchsetzung; IPR; Grenzen des Schutzes (insb Meinungs-, Presse-, und Kunstfreiheit).

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe: Kodex Bürgerliches Recht. Sondergesetze bzw relevante Ausschnitte werden via moodle zur Verfügung gestellt. Als Lernunterlage dienen die ebenfalls via moodle zur Verfügung gestellten zusammengefassten und aufbereiteten Gerichtsentscheidungen sowie ergänzend die Folien.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11