Universität Wien

030223 KU Persönlichkeitsrechte (2024S)

von Privaten und Prominenten; Urhebern; Künstlern - mit internationalen Bezügen

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 24.05. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Freitag 31.05. 14:00 - 17:00 Digital
Freitag 07.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Freitag 14.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Freitag 21.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Format: Der Kurs findet in Präsenz im Hörsaal statt. Bei Bedarf kann ohne Verzögerung auf ein digitales Format ausgewichen werden.

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung:

Darf Satire wirklich alles? Gibt es ein Fotografierverbot? Darf man Gespräche heimlich aufnehmen? Wie kann man gegen Domaingrabbing vorgehen? Kann das wirtschaftliche Fortkommen eines Milliardärs gefährdet werden? Dürfen Journalisten aus privaten Tagebüchern zitieren? Haftet Google für die Autocomplete-Funktion? Wie kann man gegen Hass im Netz vorgehen? ..und viele weitere Fragen werden behandelt.

Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über den Schutz von Persönlichkeitsrechten in der österreichischen Rechtsordnung unter Einbeziehung des europäischen Privatrechts. Die Studierenden können danach Sachverhalte persönlichkeitsrechtlich beurteilen, weil sie theoretisches Wissen erworben und darüber hinaus die einschlägige Rechtsprechung anhand von gemeinsam diskutierten Fällen (OLG, OGH, EuGH, EGMR, BGH) kennengelernt haben.

Im Kurs werden ua behandelt: Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes; Recht am gesprochenen Wort; Recht am eigenen Bild; Namensrecht; Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz; Schutz vertraulicher Aufzeichnungen; Persönlichkeitsrechte des Urhebers; Persönlichkeitsrechte im Internet; Rechtsfolgen bei Eingriffen; gerichtliche Durchsetzung; IPR; Grenzen des Schutzes (insb Meinungs-, Presse-, und Kunstfreiheit).

Die Fälle werden vorab auf der Moodle-Plattform hochgeladen. Machen Sie sich vor der jeweiligen Einheit mit dem Sachverhalt vertraut und überlegen Sie, was beide Seiten für ihren Standpunkt vorbringen könnten und wie Sie als Richter oder Richterin entscheiden würden. Sie können (freiwillig) Mitarbeitsplus sammeln, indem Sie Ihre Gedanken/Argumentation für einen der vorzubereitenden Fälle in Moodle hochladen. Gleichzeitig üben Sie so für die Klausur.

Für jeden Fall gibt es eine komprimierte und didaktisch aufbereitete Zusammenfassung bzw Übersicht der Entscheidungsgründe sowie der relevanten Argumentationsschritte. Auf diese Art erhalten die Studierenden gleichzeitig auch eine Zusammenfassung des Stoffes und eine Lernunterlage. Diese Zusammenfassungen werden nach den Einheiten auf Moodle hochgeladen.

An einem Kurstag wird voraussichtlich ein Gastvortragender aus der Praxis über seine Arbeit mit dem Medien- und Persönlichkeitsrecht berichten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Klausur. Die Studierenden bearbeiten einen kurzen Fall und argumentieren sowohl aus der Perspektive der klagenden als auch der beklagten Partei. Auf dieser Basis verfassen Sie eine Entscheidung als Richter oder Richterin (wie beim schriftlichen Teil der Rechtsanwaltsprüfung). Die Studierenden können zwischen zwei Fällen wählen, welchen Sie bearbeiten möchten.
Die Prüfungsleistung ist unabhängig vom Kursformat als digitales „self-scheduled 24 Hour Take Home Exam“ zu erbringen (dh innerhalb eines siebentägigen Zeitfensters haben die Studierenden 24 Stunden Zeit für die Ausarbeitung der Prüfungsleistung). Sie sollten die Klausur ohne Unterlagen ausarbeiten können, dürfen aber Ihre Mitschriften und die Kursunterlagen verwenden. Damit Sie sich wegen der Länge der Arbeitszeit nicht stressen, dürfen Sie maximal je eine Seite für die klagende und beklagte Partei sowie maximal zwei Seiten für die Entscheidung verwenden; also insgesamt vier Seiten (Schrift: Times New Roman; Schriftgröße: 12; Zeilenabstand: 1,5; Format: PDF). Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten; Nichteinhaltung führt zu einer schlechteren Note.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzungen: Absolvierung des ersten Studienabschnitts. Grundkenntnisse im bürgerlichen Recht und im Zivilverfahrensrecht; die Absolvierung der Modulprüfungen ist nicht Voraussetzung, aber hilfreich für das bessere Verständnis des Stoffes.

Beurteilung: Positive Klausur, Mitarbeit und Anwesenheit. Die Klausur ist Basis für die Endnote. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann eine Ersatzklausur geschrieben werden.
Freiwillige Mitarbeit verbessert die Note: Ab 3 Plus: Verbesserung um einen Grad (nicht bei negativer Klausur/nur, wenn keine Zwischennote). Wenn zwei Klausuren (Klausur und Ersatzklausur): 1 Plus für bessere Note bei Zwischennote, (zusätzlich) 3 Plus für Verbesserung um einen Notengrad. Das Sammeln von Mitarbeitsplus möglich, indem Sie Ihre Überlegungen zu den Übungsfällen vorab auf Moodle hochladen oder sich an der Diskussion während der Einheiten beteiligen.

Sowohl für die Abhaltung der Übung in Präsenz als auch Hybrid oder nur Digital gilt: Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes fehlen, werden abgemeldet. Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten. Wer ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt, kann in diesem geblockten Kurs kein positives Zeugnis mehr erlangen. Wer nach Ende der Abmeldefrist am Kurs teilnimmt, wird benotet, selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wird. Achten Sie ggf darauf, sich rechtzeitig abzumelden.

Prüfungsstoff

Die im Kurs behandelten Themen: Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes; Recht am gesprochenen Wort; Recht am eigenen Bild; Namensrecht; Persönlichkeitsrechte im Mediengesetz; Schutz vertraulicher Aufzeichnungen; Persönlichkeitsrechte des Urhebers; Persönlichkeitsrechte im Internet; Rechtsfolgen bei Eingriffen; gerichtliche Durchsetzung; IPR; Grenzen des Schutzes (insb Meinungs-, Presse-, und Kunstfreiheit).

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe: Kodex Bürgerliches Recht. Sondergesetze bzw relevante Ausschnitte werden via moodle zur Verfügung gestellt. Als Lernunterlage dienen die ebenfalls via moodle zur Verfügung gestellten zusammengefassten und aufbereiteten Gerichtsentscheidungen sowie ergänzend die Folien.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 08.02.2024 19:05