030227 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht II (6) (2009S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Beschränkte Teilnehmerzahl
Abmeldung bis spätestens 30. März 2009 möglich.
Abmeldung bis spätestens 30. März 2009 möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.02.2009 09:00 bis So 01.03.2009 23:59
- Abmeldung bis Di 31.03.2009 23:59
Details
max. 65 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 09.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 30.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 04.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 11.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.06. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.06. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.06. 17:00 - 18:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Am Ende des Semesters werden zwei schriftliche Klausuren (à 90 Minuten; erster Termin voraussichtlich Mitte Mai 2009; zweiter Termin voraussichtlich Anfanf Juni 2009 angeboten, bei denen ein Fall aus dem Themengebiet der Pflichtübung II zu lösen ist.
Für einen positiven Abschluss (= Übungszeugnis) reicht eine mit zumindest genügendem Erfolg absolvierte Klausur.
Die zweite Klausur steht nur jenen StudentInnen offen, deren erste Klausur negativ bewertet wurde oder welche die erste Arbeit versäumt haben.
Für einen positiven Abschluss (= Übungszeugnis) reicht eine mit zumindest genügendem Erfolg absolvierte Klausur.
Die zweite Klausur steht nur jenen StudentInnen offen, deren erste Klausur negativ bewertet wurde oder welche die erste Arbeit versäumt haben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, einen Zugang zu den Themenbereichen Strafprozessrecht und Sanktionenrecht (AT II) zu finden und an Hand von Übungsbeispielen zu vertiefen.
Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtübung Strafrecht I. Die dort vermittelten Kenntnisse des materiellen Strafrechts (AT I + BT) werden in der nunmehrigen Lehrveranstaltung vorausgesetzt.
Bei dieser Pflichtübung besteht Anwesenheitspflicht, d.h.: Bis auf zwei Übungstermine müssen die StudentInnen an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Aus welchen Gründen zwei Termine nicht wahrgenommen werden, ist nicht von Bedeutung. Wer allerdings mehr als zwei Übungseinheiten versäumt, ist von der Teilnahme an den Klausuren ausgeschlossen und wird - sofern nicht bis spätestens 30. März 2009 eine Abmeldung erfolgt ist - negativ benotet.
Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtübung Strafrecht I. Die dort vermittelten Kenntnisse des materiellen Strafrechts (AT I + BT) werden in der nunmehrigen Lehrveranstaltung vorausgesetzt.
Bei dieser Pflichtübung besteht Anwesenheitspflicht, d.h.: Bis auf zwei Übungstermine müssen die StudentInnen an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Aus welchen Gründen zwei Termine nicht wahrgenommen werden, ist nicht von Bedeutung. Wer allerdings mehr als zwei Übungseinheiten versäumt, ist von der Teilnahme an den Klausuren ausgeschlossen und wird - sofern nicht bis spätestens 30. März 2009 eine Abmeldung erfolgt ist - negativ benotet.
Prüfungsstoff
Zu Beginn der Lehrveranstaltung werden Übungsfälle zur Verfügung gestellt, die von den StudentInnen gelöst werden sollen.
Literatur
Stefan Seiler Strafprozessrecht 9. Auflage
Oskar Maleczky Strafrecht Allgemeiner Teil II 12. Auflage
Oskar Maleczky Strafrecht Allgemeiner Teil II 12. Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Sanktionen bzw Reaktionen auf Straftaten