Universität Wien

030231 PF Pflichtübung aus Steuerrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 10.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 17.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 24.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 31.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 07.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 14.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 21.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 28.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 05.12. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 12.12. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 09.01. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Vermittlung bzw. Vertiefung von Kenntnissen im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, des Umgründungssteuerrechts, der Umsatzsteuer sowie sonstiger Verkehrsteuern unter Beachtung der aktuellen Judikatur des BFG, VwGH, VfGH und des EuGH.
Systematische Vermittlung bzw. Vertiefung der Kenntnisse im Steuerrecht sowie Vorbereitung auf die Modulprüfung aus Steuerrecht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausurarbeiten sowie mündliche Mitarbeit.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundlagen der Benotung: Der positive Abschluss der Pflichtübung setzt die Erbringung von mindestens zwei positiven Teilleistungen voraus. Von diesen Teilleistungen muss zumindest eine in Form einer Klausur erbracht werden. Als Teilleistungen kommen in Frage: Klausuren, mündliche Mitarbeit. Die Pflichtübung umfasst zwei Klausurtermine. Die Teilnahme an beiden Klausuren ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit „nicht genügend“ beurteilt. Die Pflichtübung wird positiv beurteilt, wenn der Durchschnitt der beiden Klausuren nach arithmetischem Mittel positiv ist. Im entschuldigten Krankheitsfall wird eine Klausur nicht in das arithmetische Mittel eingerechnet – in diesem Fall ist die zweite Teilleistung zwingend in Form positiv bewerteter mündlicher Mitarbeit zu erbringen. Drei Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen halben Grad, sechs Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen ganzen Grad. Eine Notenverbesserung um mehr als einen ganzen Grad ist nicht möglich. Mit zwei negativen schriftlichen Klausuren ist – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitsplus – kein positiver Abschluss der Pflichtübung möglich. Eine Nachklausur ist nicht möglich.

Prüfungsstoff

gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zu praktischen Beispielen

Literatur

KODEX Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung
Doralt, Steuerrecht 2015/16
Unger/Vock, Casebook Steuerrecht, 6. Auflage


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15