030231 PF Pflichtübung aus Steuerrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 22:00
- Abmeldung bis So 16.10.2016 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 17.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 24.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 31.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 07.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 14.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 21.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 28.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 05.12. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 12.12. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 09.01. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausurarbeiten sowie mündliche Mitarbeit.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundlagen der Benotung: Der positive Abschluss der Pflichtübung setzt die Erbringung von mindestens zwei positiven Teilleistungen voraus. Von diesen Teilleistungen muss zumindest eine in Form einer Klausur erbracht werden. Als Teilleistungen kommen in Frage: Klausuren, mündliche Mitarbeit. Die Pflichtübung umfasst zwei Klausurtermine. Die Teilnahme an beiden Klausuren ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit „nicht genügend“ beurteilt. Die Pflichtübung wird positiv beurteilt, wenn der Durchschnitt der beiden Klausuren nach arithmetischem Mittel positiv ist. Im entschuldigten Krankheitsfall wird eine Klausur nicht in das arithmetische Mittel eingerechnet – in diesem Fall ist die zweite Teilleistung zwingend in Form positiv bewerteter mündlicher Mitarbeit zu erbringen. Drei Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen halben Grad, sechs Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen ganzen Grad. Eine Notenverbesserung um mehr als einen ganzen Grad ist nicht möglich. Mit zwei negativen schriftlichen Klausuren ist – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitsplus – kein positiver Abschluss der Pflichtübung möglich. Eine Nachklausur ist nicht möglich.
Prüfungsstoff
gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zu praktischen Beispielen
Literatur
KODEX Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung
Doralt, Steuerrecht 2015/16
Unger/Vock, Casebook Steuerrecht, 6. Auflage
Doralt, Steuerrecht 2015/16
Unger/Vock, Casebook Steuerrecht, 6. Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Systematische Vermittlung bzw. Vertiefung der Kenntnisse im Steuerrecht sowie Vorbereitung auf die Modulprüfung aus Steuerrecht.