Universität Wien

030231 SE Instrumente der Integration: Möglichkeiten und rechtliche Grenzen (2019S)

(für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Vorbesprechung: Dienstag, 19. März 2019, 18.30-20.30 h, SEM 51
Zwischentermin: Dienstag, 30. April 2019, 11.00-12.30 Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben)
Termine und Ort: Donnerstag, 06. Juni 2019 und Freitag, 07. Juni 2019, in einem Seminarhotel (Ort wird noch bekannt gegeben)

  • Dienstag 19.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
  • Dienstag 30.04. 11:00 - 12:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt: Nachdem jahrelang diskutiert wurde, wie man Migration am besten steuert, dominiert in der politischen Debatte nun die Integration. Laufend werden neue Integrationsmaßnahmen ergriffen oder doch in Aussicht gestellt: Migrant/innen sollen ohne Kopftuch in den Kindergarten gehen, am Schulhof nur Deutsch sprechen, als Erwachsene Integrationsvereinbarungen erfüllen, Wertekurse besuchen, Integrationserklärungen abgeben, ein Integrationsjahr absolvieren, Deutsch lernen, ehe sie Zugang zu Sozialleistungen erhalten, sich am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich orientieren, sich zu europäischen Grundwerten bekennen, die österreichische Geschichte kennen, und nach dem Antigesichtsverhüllungsgesetz darf sich bei sonstiger Strafe auch niemand mehr verhüllen.
Doch ist nicht immer klar, was mit Integration eigentlich gemeint ist, wieviel Integration der Staat verlangen darf oder ermöglichen muss und was das Recht zur Integration beitragen kann. Diese Fragen wollen wir im Seminar systematisch erkunden, ohne uns gleich von politischen Bekenntnissen ablenken zu lassen.
Ziele: Vertiefung methodischer Kenntnisse; Entwicklung kritischen Denkens; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.
Methode: Interaktiv und sokratisch in Form schriftlicher Ausarbeitung, mündlicher Präsentation und gemeinsamer Diskussion der Themen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Seminararbeit von ca. 20-25 (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
- Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und Folien
- Anwesenheit während des gesamten Seminars
- Rohfassung der Seminararbeit für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis 30. Mai 2019
- Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 30. Juni 2019
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15