Universität Wien

030233 SE Rechtsgeschichtliches Seminar: Geschichte der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (2019S)

(für DiplomandInnen- und DissertantInnen) (vertiefende historische Kompetenz)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 14.03. 10:00 - 11:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Donnerstag 21.03. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Dienstag 18.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In Einzelreferaten soll die Geschichte des VfGH und des VwGH, ihrer historischer Vorläufer sowie ähnlicher Einrichtungen in anderen Staaten nachgegangen werden.

Teilnehmende Studierende werden um ein MOTIVATIONSSCHREIBEN via e-mail an thomas.olechowski@univie.ac.at bis 4. März gebeten. Das Schreiben sollte 1500-2000 Zeichen umfassen und erläutern, weshalb Sie sich für dieses Seminarthema interessieren. Ferner bitte ich um Angabe, in welcher Phase Ihres Studiums Sie sich befinden und ob Sie am Seminar als Dissertant/in, als Diplomand/in oder "lediglich" für die vertiefende historische Kompetenz teilnehmen wollen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Von den Teilnehmern wird die Abhaltung eines 20minütigen Referates und die Abfassung einer schriftlichen Seminararbeit erwartet. Sofern diese für die Diplomarbeit angerechnet werden soll, hat diese eine Länge von mindestens 50.000 Zeichen zu umfassen und den nachstehenden Anforderungen zu entsprechen:
https://homepage.univie.ac.at/Thomas.Olechowski//media/formalevorgaben2019.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Teilnahme an den beiden Referatstagen sowie die Abhaltung des Referates und die Abfassung der Seminararbeit sind Pflicht.
Die schriftliche Arbeit ist methodisch einwandfrei abzufassen; die aktuellste und wichtigste Literatur ist eigenständig zu recherchieren. Das Referat hat die wesentlichen Ergebnisse übersichtlich zusammenzufassen.

Prüfungsstoff

Hängt von der Themenwahl ab.

Literatur

Zum Einstieg:
Kurt Haller, Der Verfassungsgerichtshof (2010)
Karl-Peter Sommermann / Bert Schaffarzik, Handbuch der Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2019)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15