Universität Wien

030233 KU Staats- und Verwaltungsrecht - reine Theorie oder Antworten auf Fragen der Praxis? (2024S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 10.05. 18:00 - 20:00 Digital
Mittwoch 15.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 22.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 29.05. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 05.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 12.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 19.06. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 20.06. 18:00 - 20:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Damit soll deutlich gemacht werden, dass das zu erlernende Wissen nicht bloß abstrakt ist, sondern für die Bewältigung von Problemstellungen in der Praxis große Bedeutung hat. Für die Teilnahme ist es zweckmäßig, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Kurs ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, eine regelmäßige Teilnahme wird daher vorausgesetzt. Die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und einem schriftlichen Test. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten.

Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.
Termine:
Mittwoch 08.05.2024
Freitag 10.05.2024 1. Test (digital)
Mittwoch 15.05.2024
Mittwoch 22.05.2024
Mittwoch 29.05.2024
Mittwoch 05.06.2024
Mittwoch 12.06.2024
Mittwoch 19.06.2024
Donnerstag 20.06.2024 Wiederholungstest (digital)

Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim 1. Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für schriftliche Tests 5 Punkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in den Stunden bis zu drei Punkte erreicht werden.

Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gut

Prüfungsstoff

In jeder Einheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt. Die Themenbereiche werden bei den Fällen bekanntgegeben.
Für die Absolvierung des Kurses ist es zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.
Stoff des 1. Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung.

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018) - unter Berücksichtigung der geltenden Verfassungsrechtslage.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 22.02.2024 13:25