030233 KU Staats- und Verwaltungsrecht - reine Theorie oder Antworten auf Fragen der Praxis? (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
GEMISCHT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.03.2024 00:01 bis Mi 01.05.2024 23:59
- Abmeldung bis Mi 08.05.2024 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
N
Mittwoch
08.05.
10:00 - 12:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
10.05.
18:00 - 20:00
Digital
Mittwoch
15.05.
10:00 - 12:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
22.05.
10:00 - 12:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
29.05.
10:00 - 12:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
05.06.
10:00 - 12:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
12.06.
10:00 - 12:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
19.06.
10:00 - 12:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
20.06.
18:00 - 20:00
Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Damit soll deutlich gemacht werden, dass das zu erlernende Wissen nicht bloß abstrakt ist, sondern für die Bewältigung von Problemstellungen in der Praxis große Bedeutung hat. Für die Teilnahme ist es zweckmäßig, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der Kurs ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, eine regelmäßige Teilnahme wird daher vorausgesetzt. Die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und einem schriftlichen Test. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten.Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.
Termine:
Mittwoch 08.05.2024
Freitag 10.05.2024 1. Test (digital)
Mittwoch 15.05.2024
Mittwoch 22.05.2024
Mittwoch 29.05.2024
Mittwoch 05.06.2024
Mittwoch 12.06.2024
Mittwoch 19.06.2024
Donnerstag 20.06.2024 Wiederholungstest (digital)Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim 1. Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für schriftliche Tests 5 Punkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in den Stunden bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gut
Termine:
Mittwoch 08.05.2024
Freitag 10.05.2024 1. Test (digital)
Mittwoch 15.05.2024
Mittwoch 22.05.2024
Mittwoch 29.05.2024
Mittwoch 05.06.2024
Mittwoch 12.06.2024
Mittwoch 19.06.2024
Donnerstag 20.06.2024 Wiederholungstest (digital)Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim 1. Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für schriftliche Tests 5 Punkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in den Stunden bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gut
Prüfungsstoff
In jeder Einheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt. Die Themenbereiche werden bei den Fällen bekanntgegeben.
Für die Absolvierung des Kurses ist es zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.
Stoff des 1. Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung.
Für die Absolvierung des Kurses ist es zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.
Stoff des 1. Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung.
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018) - unter Berücksichtigung der geltenden Verfassungsrechtslage.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 22.02.2024 13:25