030234 UE Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2019S)
Vorbereitung auf die FÜM III
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 30.07.2019 00:01 bis Do 22.08.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 30.08.2019 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Vorbesprechung und die Klausurentermine (03.09.2019 und 12.09.2019) werden zusammen mit der UE 030226 Klausurenkurs aus öffentlichem Recht abgehalten.
Insgesamt stehen pro Klausurenkurs 60 Plätze zur Verfügung. Das ist die Zahl an Klausuren, die höchstens pro Übung korrigiert wird. Übersteigt die TeilnehmerInnenzahl die verfügbaren Plätze, so dürfen zwar alle Interessierten bei freien Sitzplätzen die Klausuren (am 03.09.2019 und 12.09.2019) mitschreiben und bei den Nachbesprechungen (11.09.2019 und 19.09.2019) teilnehmen; korrigiert werden allerdings nur Klausuren von angemeldeten TeilnehmerInnen bzw von TeilnehmerInnen auf der Warteliste.
- Donnerstag 29.08. 14:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Dienstag 03.09. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 11.09. 09:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 12.09. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 19.09. 09:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zur Vorbereitung auf die FÜM III im Oktober 2019 soll die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausurfällen (03.09.2019 und 12.09.2019) auf FÜM III-Niveau geübt werden. In der Klausurbesprechung wird das strukturierte Erarbeiten der Falllösung geübt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausuren; erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte. Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Alle angemeldeten Studierenden bekommen einen Eintrag im Sammelzeugnis; einen positiven Eintrag ("+") ab einer mitgeschriebenen Klausur.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15